Wissensdatenbank

RS0075569

Fehlt es an einem Gehweg oder befindet sich dieser in einem besonders schlechten Zustand, so darf der Fußgänger die Fahrbahn benützen.

25.11.1960
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RS0075525

Wenn ein Fußgänger genötigt ist, die Fahrbahn zu benützen, muss er in erster Linie selbst auf den Fahrverkehr achten und sich gegen dessen Gefahren schützen. Er handelt grob fahrlässig, wenn er auf der Fahrbahn plötzlich die Richtung ändert.

29.05.1956
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RS0073514

Ein Fahrzeuglenker muss auch dann, wenn keine Gehsteige oder Bankette vorhanden sind, nicht so weit vom rechten Fahrbahnrand entfernt fahren, dass er zu dort allenfalls gehenden, tatsächlich aber nicht vorhandenen, Fußgängern einen entsprechenden Sicherheitsabstand einhält.

27.02.1991
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RS0075540

Benützen Fußgänger im Zuge einer Veranstaltung nach der erkennbaren Widmung des Veranstalters eine für die Zwecke der Veranstaltung für den öffentlichen Verkehr gesperrte Freilandstraße, um zu Fuß zu den Orten des Veranstaltungsgeschehens zu gelangen, kann die Benützung des rechten Fahrbahnrandes …

10.11.1993
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RS0075512

Im Ausruhen eines Straßenarbeiters auf der (Vom Beklagten gesehen) linken Seite einer elf Meter breiten Straße ist kein Mitverschulden zu erblicken, da dieser Straßenarbeiter nicht annehmen konnte, daß ein von der gegenüberliegenden Fahrbahnseite fahrender Lastkraftwagen beim Überholen eines anderen auf …

28.10.1953
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RS0073829

Ein Fußgänger, der sich am Fahrbahnrand bewegt, darf darauf vertrauen, dass der Lenker eines entgegenkommenden Kraftfahrzeuges dieses so weit nach links ziehen werde, dass ein entsprechender Sicherheitsabstand hergestellt werde, wenn kein Gegenverkehr herrscht, die Fahrbahn breit genug und er für …

10.05.1979
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RS0027601

Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten des Personenkraftwagenlenkers, der ohne genügende Sicht überholt und dabei auf der linken Fahrbahnhälfte mit einem mehr als einen Meter vom linken Fahrbahnrand gehenden Fußgänger kollidierte.

07.04.1983
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RS0075564

Bei einer Fahrbahnbreite von 6,65 Meter und einer unter Berücksichtigung der Gehweise der Verletzten für den Fahrzeugverkehr freien Fahrbahn von mehr als fünf Meter, braucht ein sein Kind an der Hand führender, auf der linken Fahrbahnseite gehende Fußgänger eine Beeinträchtigung …

12.03.1975
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RS0075819

Unzumutbarkeit der Benützung eines Banketts, auf dem Bauarbeiten im Gange sind.

22.06.1971
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RS0075563

Ein Fußgänger ist nicht verpflichtet, einen nicht befestigten Straßenstreifen von unterschiedlicher Breite zwischen fünfundzwanzig bis fünfzig Zentimeter zu benützen.

08.07.1971
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RS0075545

Auch die Beschwerlichkeit des Gehens im Neuschnee kann den Fußgänger von der grundsätzlichen Verpflichtung zum Gehen am äußersten Fahrbahnrand nicht entbinden. Es ist einem Fußgänger nur im Ortsgebiet überlassen, ob er den linken oder rechten Fahrbahnrand benützt.

26.11.1974
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RS0075543

Wird eine im Ortsgebiet bei Regen einen Kinderwagen nicht ganz rechts am Straßenrand schiebende Fußgängerin von einem entgegenkommenden, auf ihre Straßenseite gelangenden Kraftfahrzeug, dessen Fahrer alkoholisiert ist, niedergestoßen, so ist das Verschulden der Fußgängerin zu vernachlässigen.

11.09.1975
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