Wissensdatenbank

RS0018547

Eine Leistung ist nur dann mangelhaft im Sinne des Gewährleistungsrechts, wenn sie qualitativ oder quantitativ hinter dem Geschuldeten, das heißt dem Vertragsinhalt, zurückbleibt. Was nicht Vertragsinhalt wurde, kann daher keine Gewährleistungsfolgen auslösen. Der geschuldete Vertragsinhalt wird durch die gewöhnlich vorausgesetzten …

10.10.1990
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RS0027181

Es begründet keine Verletzung der Schadensminderungspflicht des Geschädigten, wenn dieser mit der Reparatur seines Fahrzeuges bis zur Besichtigung durch einen Sachverständigen der gegnerischen Haftpflichtversicherung in einem gewissen Ausmaß (einige Tage) zuwartet.

11.12.1969
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RS0030076

Grundsätzlich hat der Schädiger den Geschädigten so zu stellen, wie er ohne Beschädigung gestellt wäre. Er hat daher nach einem Verkehrsunfall den Kostenaufwand für die Vollackierung eines Fahrzeugteiles zu tragen, wenn sich bei einer Teillackierung Farbunterschiede ergeben würden. Wenn allerdings …

05.12.1972
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RS0018987

Das Maß der Sorgfaltspflicht des Unternehmers, der ein fremdes Fahrzeug zur Reparatur übernimmt, ist nach den Bestimmungen der §§ 1297, 1299 ABGB zu beurteilen. Der Autohändler verwahrt einen PKW von nicht unterdurchschnittlichem Wert nicht sorgfältig, wenn er ihn über Nacht …

12.12.1973
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RS0026970

Ein Zuwarten mit der Reparatur bis zur Genehmigung durch den Haftpflichtversicherer ist grundsätzlich nicht gerechtfertigt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Reparaturwürdigkeit des beschädigten Fahrzeuges nicht ernstlich in Zweifel gezogen werden kann. Ein solches Zuwarten wird aber dann nicht als …

11.01.1973
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RS0019850

Der Benützer hat bei Rückstellung der Sache gemäß § 1041 ABGB ein dem verschafften Nutzen angemessenes Benützungsentgelt zu leisten, wobei es in erster Linie nicht etwa auf die Nachteile oder den Schaden des Verkäufers, sondern auf den Nutzen des Benützers, …

28.06.1972
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RS0038748

Für die Tatsache an sich, dass ein beschädigtes Fahrzeug während der Zeit der Reparatur nicht benützt werden kann, kann kein Schadenersatz verlangt werden. Der Geschädigte könnte nur den Ersatz solcher Auslagen verlangen, die er tatsächlich aufwenden musste, etwa um ein …

03.03.1969
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RS0019907

Benützungsentgelt gebührt dem Eigentümer auch dann, wenn er die Sache selbst gar nicht hätte gebrauchen können oder wollen, wenn ihm also infolge des Gebrauchs der Sache durch einen anderen kein Schaden (zB Verdienstentgang) entstanden ist.

29.04.1975
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RS0024076

Die Übernahme bzw Ingebrauchnahme eines mangelhaften Werkes bedeutet noch keinen Verzicht auf die Gewährleistung.

18.03.1969
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RS0120321

Beim Benützungsentgelt sind alle durch den zwischenzeitlichen Gebrauch aufgetretenen Nachteile und der dadurch eingetretene Wertverlust der Sache zu berücksichtigen. Es darf aber nicht zum Nachteil des Käufers berücksichtigt werden, dass sich die Benützungsdauer dadurch verlängert hat, dass der Verkäufer erfolglose …

28.09.2005
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RS0019887

Der Anspruch auf Benützungsentgelt ist kein Schadenersatzanspruch. Allerdings kann neben dem Benützungsentgelt auch Schadenersatz begehrt werden. Dies gilt aber nicht für den Schaden in Form der bloßen Wertminderung, weil diese bereits durch das Benützungsentgelt ausgeglichen ist.

29.04.1975
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RS0107682

Die Zusage einer Eigenschaft oder Gebrauchsmöglichkeit kann auch schlüssig erfolgen. In manchen Fällen wird ein auffallend niedriger Kaufpreis aber ein Indiz dafür sein, dass bestimmte negative Eigenschaften des Kaufgegenstandes nach der Vorstellung der Parteien keinen Mangel darstellen sollten und somit …

11.02.1997
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