RS0018547
Eine Leistung ist nur dann mangelhaft im Sinne des Gewährleistungsrechts, wenn sie qualitativ oder quantitativ hinter dem Geschuldeten, das heißt dem Vertragsinhalt, zurückbleibt. Was nicht Vertragsinhalt wurde, kann daher keine Gewährleistungsfolgen auslösen. Der geschuldete Vertragsinhalt wird durch die gewöhnlich vorausgesetzten …