Wissensdatenbank

RS0074467

Ein gemäß § 19 Abs 3 StVO im Vorrang befindlicher Verkehrsteilnehmer ist nicht verpflichtet, seine nach § 20 StVO zulässige Geschwindigkeit allein wegen Annäherung an eine Kreuzung mit einer Straße ohne Vorrang oder deshalb herabzusetzen, weil die Querstraße schlecht einzusehen …

10.04.1975
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RS0074634

Die Einfahrt in eine bevorrangte Kreuzung mit einer Geschwindigkeit von neun km/h kann nicht als ein „Vortasten“ gewertet werden. Ebenso wenig bei 4 km/h (vgl T2 des RS).

12.03.1975
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RS0075447

Das Gefahrenzeichen „Kreuzung mit Straße ohne Vorrang“ (§ 50 Z 4 StVO) verpflichtet den die Vorrangstraße befahrenden Verkehrsteilnehmer auch zur Aufmerksamkeit auf den entfernteren Querverkehr, um auf eine erkennbare Missachtung des Vorranges rechtzeitig reagieren zu können.

17.09.1974
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RS0073495

Es ist Sache des an die Kreuzung herankommenden Fahrzeuglenkers, sich ihr so zu nähern, dass er die Verkehrslage im Kreuzungsbereich, insbesondere einen unschwer erkennbaren Rückstau rechtzeitig wahrnehmen und sein Verhalten darnach einrichten kann.

02.04.1974
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RS0073457

Für die Beurteilung einer Straßenstelle als Kreuzung ist der Winkel, in dem eine Straße in eine andere einmündet oder sie überschneidet, unerheblich. Auch eine Straßengabelung stellt eine Kreuzung im Sinne des § 2 Abs 1 Z 17 StVO dar (vgl …

08.02.1973
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RS0074375

Der Wartepflichtige verstößt gegen § 19 Abs 4 StVO, wenn er durch das Einfahren in die Kreuzung die auf der bevorrangten Straße von rechts herankommenden Fahrzeuge zwar nicht behindert, aber dadurch die linke Fahrbahn der bevorrangten Straße zu lange versperrt. …

17.06.1971
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RS0073195

Andere Verkehrsteilnehmer (hier Fußgänger) können darauf vertrauen, dass ein Kraftfahrzeuglenker, der vor einer Kreuzung rechts blinkt, nach rechts einbiegen wird. Es sei denn, sie hatten erkannt oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen können, dass das Verhalten dieses Kraftfahrzeuglenkers trotz der gegebenen …

01.04.1971
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RS0074549

Das aus der Rechtsregel abgeleitete Vorfahrtsrecht ist vor und nicht erst auf der Kreuzung zu beachten.

25.02.1971
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RS0073786

Aus der Bestimmung des § 13 Abs 2 StVO ergibt sich, dass ein längeres Verhalten auf der Kreuzung den Grundsätzen der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs widerstreitet und daher unzulässig ist.

05.02.1970
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RS0075239

Die Bestimmungen der §§ 37 Abs 1 und 3 und 38 Abs 1 StVO 1960 berechtigen den Fahrzeuglenker keineswegs, in beliebiger Entfernung vor der Kreuzung bzw vor einer Haltlinie anzuhalten. Vielmehr ist an die genannten Stellen so weit heranzufahren, als …

11.09.1969
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RS0073532

Hat ein Kraftfahrer seine Absicht, auf einer Kreuzung nach links abzubiegen, rechtzeitig angezeigt und sich richtig eingeordnet, dann darf er überhaupt nicht überholt werden, wenn zum rechts Überholen kein Platz vorhanden ist.

26.09.1968
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RS0027207

Weder Mitverschulden noch Angleichungspflicht eines Kraftfahrzeug – Lenkers bzw Kraftfahrzeughalters der bei Dunkelheit und schlechter Sicht nach zweimaligem Blick nach links langsam in eine im Stadtgebiet gelegene Kreuzung einfährt, ohne ein von dort mit relativ überhöhter Geschwindigkeit kommendes Kraftfahrzeug wahrzunehmen.

07.03.1968
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