Wissensdatenbank
Neue Europäische Norm für Sachverständigentätigkeiten (EN 16775)
Wird geladen … Es dauert zu lange? Dokument neu laden | In neuem Tab öffnenGebühr nach § 35 Abs 2 GebAG
Wird geladen … Es dauert zu lange? Dokument neu laden | In neuem Tab öffnenGebühr nach § 35 Abs 1 und nach § 35 Abs 2 GebAG
Wird geladen … Es dauert zu lange? Dokument neu laden | In neuem Tab öffnenAmtssachverständige in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (§ 53 iVm § 7 AVG; § 17 VwGVG; Art 6 Abs 1 EMRK)
Wird geladen … Es dauert zu lange? Dokument neu laden | In neuem Tab öffnenKostenersatz für die Beiziehung von Hilfskräften (§ 30 GebAG)
Wird geladen … Es dauert zu lange? Dokument neu laden | In neuem Tab öffnenOGH: Keine Prüfung des Kostenersatzes für Hilfskräfte!
Wird geladen … Es dauert zu lange? Dokument neu laden | In neuem Tab öffnenRS0019929
Eine Zurückhaltung des Werklohnes wegen Mängeln ist nur solange möglich als auch ein Verbesserungsanspruch besteht bzw dieser an der Durchsetzung desselben festhält. Macht der Werkbesteller die Verbesserung unmöglich, verhindert/verweigert diese oder lässt den Mangel durch einen Dritten beheben, wird sohin …
RS0021717
Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer nach § 932 Abs 4 ABGB das Recht auf Preisminderung. Unverhältnismäßigkeit liegt vor, wenn der mit der …
RS0022089
Liegen Umstände, die zu Mehraufwendungen führen, tatsächlich in der Sphäre des Bestellers, dann ist die unverzügliche Rüge einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung zur Wahrung des Anspruches auf die Mehrkosten entbehrlich. Dies gilt auch bei einem „garantierten“ Kostenvorschlag.
RS0022072
Auf die Gründe der Überschreitung des Voranschlages kommt es nicht an, insbesondere spielt es keine ausschlaggebende Rolle, ob die Überschreitung auf notwendige Mehrarbeiten oder auf ein Steigen der Rohstoffpreise und Löhne zurückgeht. Die Folge der Unterlassung der unverzüglichen Anzeige ist …
RS0022078
Der Schaden, der darin liegt, dass der Werkbesteller infolge des schuldhaften Verzugs des Unternehmers mit der Verbesserung der Werkmängel und des deswegen erklärten Rücktritts die Kosten für die Verbesserung des Werkes selbst zu tragen haben wird, ist erst in dem …