Wissensdatenbank

RS0106433

Legt ein Sachverständiger in seinem Gutachten dessen Tauglichkeit zu einem bestimmten Zweck offen, so haftet er auch dafür, dass das Gutachten für diesen Zweck geeignet ist und diesen Anforderungen entspricht. Er kann sich später nicht darauf zurückziehen, dass er diese …

20.11.1996
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RS0026557

Jeder, der eine besondere Tätigkeit ausübt, muss auch dafür einstehen, dass er die nötigen Fähigkeiten hat. Auch derjenige haftet nach § 1299 ABGB, der, ohne Fachmann zu sein, eine Arbeit übernimmt, die in der Regel wegen der notwendigen Kenntnisse nur …

11.09.1984
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RS0026412

Der Schadenersatz begehrende Kläger muss das Vorliegen oder doch einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines ärztlichen Kunstfehlers beweisen. Somit muss der Kläger das Vorliegen eines Behandlungsfehlers und seiner Kausalität in Bezug auf den eingetretenen Schaden beweisen. Für …

29.02.1956
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RS0010538

Verursachen eine körperliche Vorschädigung des Patienten und ein ihr nachfolgender ärztlicher Behandlungsfehler einen bestimmten Gesamtschaden, der durch keine dieser Ursachen allein, sondern nur durch ihr Zusammenwirken herbeigeführt werden konnte, so haftet der Arzt nicht für die Folgen einer schon vor …

14.12.1988
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RS0022711

Während es bei der Prüfung, ob jemandem ein Schuldvorwurf zu machen ist, nach den allgemeinen Regeln (§ 1297 ABGB) auf die subjektiven Fähigkeiten und Kenntnisse ankommt, kann ein Sachverständiger oder jemand, der als solcher auftritt, unter Umständen auch dann zur …

23.03.1976
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RS0026368

Der Patient hat aus dem Behandlungsvertrag Anspruch auf Anwendung der nach dem Stand der Wissenschaft zu fordernden sichersten Maßnahmen zur möglichsten Ausschaltung oder Einschränkung bekannter Operationsgefahren. Ein Verstoß gegen die Regeln medizinischer Kunst liegt vor, wenn die vom Arzt gewählte …

29.06.1989
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RS0026237

Ein Arzt hat die Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt bei Übernahme einer ärztlichen Tätigkeit und, gemessen an den gewöhnlichen Kenntnissen und Fähigkeiten eines Fachmannes im Sinne des § 1299 ABGB, einen offenkundigen Behandlungsfehler zu vertreten. Ein solcher liegt grundsätzlich in jedem …

09.09.1986
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RS0022562

Wenn der Patient bereits eine Vorerkrankung aufweist und dem Arzt ein Behandlungsfehler unterläuft, dann führt die Vorerkrankung nicht zu einer Schadensteilung. Das Risiko einer Vorerkrankung hat daher grundsätzlich der Schädiger zu tragen. Anderes gilt aber bei Konkurrenz zwischen der Haftung …

08.07.1993
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RS0118651

Die ärztliche Aufklärung hat grundsätzlich so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem Patienten noch eine angemessene Überlegungsfrist offen bleibt. Bei dringend gebotenen Behandlungen ist allerdings zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und der ärztlichen Hilfeleistungspflicht abzuwägen. Die Dauer der dem Patienten nach …

13.02.2004
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RS0026360

Ob einer Prozesspartei durch ein schuldhaftes Fehlverhalten des Sachverständigen, der ein unrichtiges Gutachten abgegeben hat, ein Schaden entstanden ist, ist danach zu beurteilen, ob die Entscheidung für sie günstiger ausgefallen wäre, wenn der Sachverständige ein in allen von ihm begutachteten …

30.06.1977
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RS0038222

Bei möglicherweise mit ärztlichen Behandlungsfehlern zusammenhängenden Gesundheitsschäden von Patienten sind wegen der besonderen Schwierigkeiten eines exakten Beweises an den Kausalitätsbeweis geringere Anforderungen zu stellen. Demnach genügt eine bloß „deutlich überwiegende“ Wahrscheinlichkeit. Eine Feststellung, die Verursachung könne nicht ausgeschlossen werden, reicht …

02.10.1984
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