RS0026838
Wenn ein LKW eines Unternehmers beschädigt wird, so gilt der aus diesem gezogene Nutzen dann nicht als Verdienstentgang, wenn alle während der Reparaturzeit anfallenden Aufträge mit einem Ersatzfahrzeug von einer anderen Niederlassung durchgeführt wurden. Dann ist kein Verdienstentgang eingetreten. Daran …