Wissensdatenbank

RS0074381

Mündet die benachrangte Straße in eine platzartige Erweiterung der bevorrangten Straße, so haben die darauf fahrenden Verkehrsteilnehmer auch dann den Vorrang, wenn sie selbst vor dem Befahren dieser platzartigen Erweiterung negative Vorrangszeichen zu beachten hatten.

17.04.1969
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RS0074972

Es kann nicht entscheidend sein, ob ein Verkehrsteilnehmer durch Anhalten auf seinen Vorrang verzichten wollte. Vielmehr ist es eine logische Folge des Vertrauensgrundsatzes, dass man von demjenigen Lenker, zu dessen Gunsten der Vorrang des Anhaltenden erloschen sein soll, nicht eine …

10.06.1966
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RS0027029

Schadensteilung 1 : 1 zwischen einem Kraftfahrzeug – Lenker, der den Vorrang nach § 19 Abs 4 StVO 1960 nicht beachtet und einem im Ortsgebiet mit mehr als siebenundachtzig km/h fahrenden Personenkraftwagen – Lenker.

25.03.1971
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RS0074343

Der Vorrang berechtigt den Berechtigten nicht, ohne Rücksicht auf die tatsächliche Verkehrslage mit unverminderter Geschwindigkeit und ohne entsprechende Vorsichtsmaßnahmen seine Fahrt fortzusetzen.

07.06.1962
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RS0074904

Ein Vorrangverzicht ist anzunehmen, wenn der im Vorrang befindliche Verkehrsteilnehmer ein Verhalten an den Tag legt, das gemeiniglich als Vorrangverzicht zu beurteilen ist.

12.03.1964
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RS0073375

Ein Verkehrsteilnehmer, der eine Verkehrsfläche benützt, die überhaupt nicht befahren werden darf, kann sich nicht auf die Vorrangregel berufen.

15.01.1974
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RS0074450

Die Vorbeifahrt eines gemäß § 19 Abs 5 StVO den Vorrang genießenden Verkehrsteilnehmers ist vom Linksabbieger noch vor Verlassen der eigenen rechten Fahrbahnhälfte abzuwarten (ZVR 1968/48).

08.11.1979
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RS0027259

Steht einer Vorrangsverletzung eine nicht besonders weitgehende Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit gegenüber, dann muss dies zur Annahme eines überwiegenden Verschuldens desjenigen führen, der den Vorrang verletzt hat.

09.02.1978
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RS0074735

Der Wartepflichtige hat den Vorrang des nach links abbiegenden Vorrangsberechtigten so lange zu wahren, bis dieser die bevorrangte Straße mit der ganzen Länge seines Fahrzeuges verlassen hat.

05.04.1979
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RS0074461

Durch einen Verstoß gegen das Verbot, an einem vor einer Querstraße gemäß § 18 Abs 3 StVO anhaltenden Fahrzeug vorbeizufahren, wenn die Voraussetzungen für das Vorbeifahren gemäß § 17 Abs 4 StVO nicht gegeben sind, wird der dem Vorbeifahrenden gegenüber …

06.12.1979
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RS0073618

Der im fließenden Verkehr befindliche, gegenüber dem am Fahrbahnrand Haltenden bevorrangte Fahrzeuglenker ist nicht gehalten, ein Blinkzeichen des Wartepflichtigen im Sinne einer bedenklichen Verkehrssituation auszulegen und schon daraus zu entnehmen, dass der Wartepflichtige ohne Rücksicht auf die erkennbare Annäherung eines …

02.10.1980
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RS0053072

Eine Begrenzungslinie im Sinne des § 7 b der BodenmarkierungsV hat mangels Gebotscharakters keinen Einfluss auf die Regelung des Vorranges.

07.05.1981
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