Wissensdatenbank

RS0073329

Aus einer durch § 18 Abs 3 StVO gebotenen Anhaltspflicht darf solange kein Vorrangverzicht angenommen werden, bis nicht entweder tatsächlich durch zum Stillstand bringen des Fahrzeuges oder durch eindeutige Zeichen der Vorrang eingeräumt wird.

29.04.1982
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RS0087383

Ist für den seine Richtungsfahrbahn ordnungsgemäß befahrenden Wartepflichtigen hingegen nicht rechtzeitig erkennbar, dass ein linksabbiegender Bevorrangter seine Fahrbahnhälfte befahren wird oder muss, begeht er keine Vorrangverletzung, wenn er eine Fahrweise einhält, die es ihm erlaubt, bis zum Beginn der Querstraße …

21.12.1995
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RS0075007

Der auf einer bevorrangten Straße fahrende Verkehrsteilnehmer muss bei Annäherung an eine Kreuzung seine Geschwindigkeit so wählen, dass er in der Lage bleibt, seinen Verpflichtungen im Verkehr Genüge zu leisten.

27.01.1959
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RS0059132 [T3]

Auch wenn ein geringfügiges Überschreiten der Mittellinie bzw Fahrbahnmitte durch den Linksabbieger grundsätzlich noch keine Vorrangverletzung (iSd § 19 Abs 5 StVO) begründet, ändert dies nichts daran, dass bei einer Nötigung zu einem unvermittelten Bremsen iSd § 19 Abs 7 …

22.03.1972
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RS0074321

Ein Kraftfahrer, der eine Kreuzung zwar nach der Seite zu überblicken vermag, nach der er wartepflichtig ist, nicht aber nach der Seite, der gegenüber ihm selbst Vorrang zukommt, darf in diese Kreuzung mit einer Geschwindigkeit von dreißig bis vierzig km/h …

14.10.1959
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RS0074439

Der Vorrang geht auch nicht dadurch verloren, dass der Vorrangberechtigte eine Sperrlinie überfährt und sich auf der linken Fahrbahnhälfte befindet.

25.08.1994
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RS0073613

Bei der Beurteilung der Frage, ob einem im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeug der Vorrang nach § 19 Abs 6 StVO zukommt, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob das Fahrzeug, das sich in den fließenden Verkehr einordnen will, gehalten, geparkt …

08.06.1972
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RS0073423

Ein Vorrangberechtigter, der ein wartepflichtiges Fahrzeug wahrnimmt, das sich der Kreuzung mit einer Geschwindigkeit von nur zehn bis zwanzig km/h nähert, darf darauf vertrauen, dass ihm dessen Lenker den Vorrang einräumen wird (so schon 2 Ob 64/67).

13.04.1967
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RS0073421

Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, dass sich der Vorrang auf die ganze Fahrbahn der bevorrangten Straße bezieht und auch dann nicht verlorengeht, wenn sich der im Vorrang befindliche Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig verhält (ZVR 1990/155 mit weiteren Nachweisen, uva, zuletzt 2 …

09.02.1995
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RS0074685

Der im Nachrang befindliche Verkehrsteilnehmer darf in eine den Vorrang gewährende Straße nur einfahren, wenn er durch gehörige Beobachtung des bevorrangten Verkehrs in seiner tatsächlichen Gestaltung sich die Gewißheit verschafft hat, dies ohne Gefährdung oder auch nur Behinderung (§ 19 …

07.12.1965
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RS0075102

Der im Nachrang Befindliche hat seine Fahrweise darauf einzurichten, den Vorrang dort wahrnehmen zu können, wo er nach den konkreten örtlichen und Verkehrsverhältnissen mit von rechts kommenden Fahrzeugen rechnen muss.

03.06.1969
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RS0075064

Vorrang setzt eine durch die Vorschriften des § 19 Abs 1 bis 6 StVO geregelte Beziehung zwischen (mindestens) zwei konkreten Fahrzeuglenkern in einer bestimmten Verkehrssituation derart, dass der eine vorfahrtberechtigt und der andere wartepflichtig ist, voraus und kann folglich als …

27.01.1981
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