Wissensdatenbank

RS0074757

Ist der an sich Vorrangberechtigte von der Kreuzung noch so weit entfernt, dass der an sich Wartepflichtige vor dem Erreichen der Kreuzung durch den Vorrangberechtigten diese wieder verlassen hat, kann von einer Vorrangsituation nicht mehr gesprochen werden.

12.03.1976
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RS0074549

Das aus der Rechtsregel abgeleitete Vorfahrtsrecht ist vor und nicht erst auf der Kreuzung zu beachten.

25.02.1971
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RS0074634

Die Einfahrt in eine bevorrangte Kreuzung mit einer Geschwindigkeit von neun km/h kann nicht als ein „Vortasten“ gewertet werden. Ebenso wenig bei 4 km/h (vgl T2 des RS).

12.03.1975
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RS0027207

Weder Mitverschulden noch Angleichungspflicht eines Kraftfahrzeug – Lenkers bzw Kraftfahrzeughalters der bei Dunkelheit und schlechter Sicht nach zweimaligem Blick nach links langsam in eine im Stadtgebiet gelegene Kreuzung einfährt, ohne ein von dort mit relativ überhöhter Geschwindigkeit kommendes Kraftfahrzeug wahrzunehmen.

07.03.1968
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RS0074586

Der Benachrangte ist an einer unübersichtlichen Kreuzung berechtigt, sich vorsichtig in die Kreuzung hineinzutasten, bis er die erforderliche Übersicht hat.

07.04.1976
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RS0075239

Die Bestimmungen der §§ 37 Abs 1 und 3 und 38 Abs 1 StVO 1960 berechtigen den Fahrzeuglenker keineswegs, in beliebiger Entfernung vor der Kreuzung bzw vor einer Haltlinie anzuhalten. Vielmehr ist an die genannten Stellen so weit heranzufahren, als …

11.09.1969
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RS0073649

Ist der rechte Fahrbahnrand nach der Kreuzung stark nach links versetzt, darf ein Fahrzeuglenker schon vor der Kreuzung den Abstand zum rechten Fahrbahnrand so vergrößern, dass er nach der Kreuzung dem nach links versetzten Fahrbahnrand unter Einhaltung des zulässigen Sicherheitsabstandes …

27.04.1977
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RS0073786

Aus der Bestimmung des § 13 Abs 2 StVO ergibt sich, dass ein längeres Verhalten auf der Kreuzung den Grundsätzen der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs widerstreitet und daher unzulässig ist.

05.02.1970
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RS0075447

Das Gefahrenzeichen „Kreuzung mit Straße ohne Vorrang“ (§ 50 Z 4 StVO) verpflichtet den die Vorrangstraße befahrenden Verkehrsteilnehmer auch zur Aufmerksamkeit auf den entfernteren Querverkehr, um auf eine erkennbare Missachtung des Vorranges rechtzeitig reagieren zu können.

17.09.1974
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RS0073532

Hat ein Kraftfahrer seine Absicht, auf einer Kreuzung nach links abzubiegen, rechtzeitig angezeigt und sich richtig eingeordnet, dann darf er überhaupt nicht überholt werden, wenn zum rechts Überholen kein Platz vorhanden ist.

26.09.1968
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RS0074485

An Kreuzungen von Vorrangstraßen mit Straßen ohne Vorrang darf das auf der Straße ohne Vorrang sich bewegende Fahrzeug auch dann nicht bis zur Mitte der Kreuzung vorfahren, wenn nur von rechts, nicht aber von links auf der Vorrangstraße andere Fahrzeuge …

10.12.1963
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RS0075014

Als zulässige Geschwindigkeit ist nicht diejenige anzusehen, welche auf Grund der technischen Fahreigenschaften des benützten Fahrzeuges das Befahren der Kreuzung und der Kurve bei einigem Fahrkönnen noch zulässt, sondern allein die, welche vom Standpunkt der Sicherheit das absolut risikolose Durchfahren …

07.07.1966
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