Wissensdatenbank

RS0030430

Der Ersatz der Kosten für ein Mietfahrzeug wurde bei folgendem Sachverhalt abgelehnt: Der Geschädigte benützte das beschädigte Fahrzeug zunächst zwei Monate weiter, wobei eine Reparatur wirtschaftlich vertretbar gewesen wäre und ließ es dann verschrotten. Anschließend nahm er sich ein Mietfahrzeug. …

25.04.1972
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RS0030403

Wegen Verletzung der Schadensminderungspflicht des Geschädigten wurden bei folgendem Sachverhalt keine Mietwagenkosten zugesprochen: Der Geschädigte verfügte jederzeit über eigene und gleichwertige Fahrzeuge, verwendete diese jedoch nicht, sondern mietete ein Firmenfahrzeug zu relativ hohen Kosten an, für dessen Verwendung unter Berücksichtigung …

05.12.1990
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RS0030432

Die Kosten der Benützung eines Mietfahrzeuges für eine angemessene Zeit gebühren dem Geschädigten auch bei Eintritt eines Totalschadens. Dem Geschädigten sind hiebei eine angemessene Überlegungsfrist (Neuankauf oder Reparatur) und eine Lieferfrist für den neuen Wagen zuzubilligen. Er hat sich allerdings …

16.12.1968
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RS0022752

Wenn der Geschädigte selbst die Reparatur veranlasst, ist der Schädiger nicht verpflichtet, dem Geschädigten die Kosten der Beseitigung einer unsachgemäß vorgenommenen Reparatur zu ersetzen und sich die Ansprüche gegen den Unternehmer abtreten zu lassen.

06.06.1968
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RS0026838

Wenn ein LKW eines Unternehmers beschädigt wird, so gilt der aus diesem gezogene Nutzen dann nicht als Verdienstentgang, wenn alle während der Reparaturzeit anfallenden Aufträge mit einem Ersatzfahrzeug von einer anderen Niederlassung durchgeführt wurden. Dann ist kein Verdienstentgang eingetreten. Daran …

21.11.1978
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RS0026829

Die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges um einen Kostenaufwand, der die Taxispesen für die nach der Sachlage zu erwartenden Fahrten (hauptsächlich für Einkäufe und Ärztebesuche der Gattin des Besitzers des beschädigten Fahrzeuges, der für seine eigenen Zwecke einen Dienstwagen zur Verfügung hatte) …

13.03.1973
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RS0030581

Der Geschädigte kann ein Ersatzfahrzeug anmieten, das dem beschädigten Personenkraftwagen an Fahrleistung, Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit entspricht.

29.09.1977
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RS0030239

Wenn dem Geschädigten die finanziellen Mittel fehlen, um die Reparatur vorzufinanzieren, kann er den Schädiger (die Versicherung) zur Leistung eines Vorschusses auffordern. Lehnt dieser unbegründet ab, kann der Geschädigte Mietwagenkosten bis zum Zeitpunkt der Reparatur fordern.

14.11.1968
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RS0030393

Die Kosten eines Mietfahrzeuges sind nicht nur dann, wenn dieses zur Hintanhaltung eines Verdienstausfalles aufgenommen wird, sondern allgemein dann zu ersetzen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme eines Ersatzfahrzeuges während der Reparatursdauer anzunehmen ist. Eine wirtschaftliche Notwendigkeit der Fahrten …

08.09.1961
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RS0030551

Der Geschädigte darf sich im Fall eines Totalschadens zunächst jedenfalls so lange ein Mietfahrzeug nehmen, bis der Schädiger (die Versicherung) tatsächlich Zahlung leistet. Anschließend ist ihm noch eine angemessene Frist zur Beschaffung eines neuen Fahrzeugs zuzubilligen.

03.02.1961
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RS0030425

Verdienstentgang ist grundsätzlich positiver Schaden, nicht entgangener Gewinn. Dazu gehört auch der Entgang eines Nutzens, den ein Unternehmer wie bspw ein Autobusunternehmen erleidet, weil er ein beschädigtes Kraftfahrzeug während der Reparaturdauer nicht benützen konnte.

18.03.1960
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RS0125392

Der relevante Markt für die Ermittlung des Wrackwerts eines Kraftfahrzeugs ergibt sich regelmäßig aus dem Wohnort des Geschädigten. Dies hindert aber keineswegs eine abweichende Beurteilung, wenn im konkreten Einzelfall die Verwertung des beschädigten Fahrzeugs am Unfallort zu einem sachgerechteren Ergebnis …

28.09.2009
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