Wissensdatenbank

RS0074454

Der Wartepflichtige ist verhalten, sein Fahrmanöver in Rechnung zu stellen und es mit den konkreten Gegebenheiten zu vergleichen, um beurteilen zu können, ob er den Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang durch das beabsichtigte Fahrmanöver behindern müsste.

31.03.1966
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RS0074567

Beim Einbiegen nach links in eine Vorrangstraße muss sich der Fahrzeuglenker, wenn er nach links nur eine beschränkte Sicht hat, zunächst unter ständiger Beobachtung der Verkehrslage auf der den Vorrang genießenden Straße schrittweise vortasten, bis er mit der eindeutigen Erkennbarkeit …

18.01.1966
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RS0074501

Im fließenden Verkehr befindet sich auch ein Kraftwagen, der von der Hauptfahrbahn abbiegend, die Nebenfahrbahn überquert. Vorrang gegenüber dem Verkehr auf Nebenfahrbahnen.

30.04.1964
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RS0074954

Der Verzicht eines Verkehrsteilnehmers auf seinen Vorrang enthebt den Wartepflichtigen nicht von der Verpflichtung, auch das übrige Verkehrsgeschehen zu beobachten und sein Verhalten darauf einzustellen.

19.03.1964
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RS0074904

Ein Vorrangverzicht ist anzunehmen, wenn der im Vorrang befindliche Verkehrsteilnehmer ein Verhalten an den Tag legt, das gemeiniglich als Vorrangverzicht zu beurteilen ist.

12.03.1964
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RS0074343

Der Vorrang berechtigt den Berechtigten nicht, ohne Rücksicht auf die tatsächliche Verkehrslage mit unverminderter Geschwindigkeit und ohne entsprechende Vorsichtsmaßnahmen seine Fahrt fortzusetzen.

07.06.1962
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RS0074471

Der Vorrang von Fahrzeugen auf Verkehrsflächen im Sinne des § 19 Abs 6 StVO untereinander regelt sich mangels anderer Anordnung nach den allgemeinen Bestimmungen der StVO.

21.05.1981
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RS0075099

Vorrang setzt voraus, dass der Berechtigte überhaupt die Möglichkeit zum Weiterfahren hat.

15.09.1977
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RS0074895

Der Wartepflichtige darf grundsätzlich nicht annehmen, dass der Vorrangberechtigte auf seinen Vorrang verzichten werde; er darf es aber dann, wenn der Vorrangverzicht zweifelsfrei erkennbar ist.

20.04.1977
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RS0074888

Ein Verzicht auf den Vorrang kann nicht in Betracht kommen, wenn sich zwei Fahrzeuge nicht im Verhältnis von Vorrangsberechtigtem und Wartepflichtigem gegenüberstehen.

08.09.1976
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RS0074463

Der auf einer gekennzeichneten Vorrangstraße fahrende und daher gemäß § 19 Abs 3 StVO gegenüber Fahrzeugen auf von rechts einmündenden Straßen Vorrangige hat zu beweisen, dass dem aus einer solchen Straße kommenden Fahrzeuglenker ungeachtet des hier fehlenden Gefahrenzeichens nach § …

17.04.1975
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RS0075056

Der Vorrang gibt das Recht, als Lenker eines Fahrzeuges als erster von zwei oder mehreren Fahrzeugen unbehindert über jene Fahrbahnfläche zu fahren, auf der eine Berührung der Fahrzeuge möglich wäre.

17.01.1974
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