Wissensdatenbank

RS0074345

Kann ein Kraftfahrzeug, dem durch das Gefahrenzeichen „Achtung Vorrangverkehr“ (§ 50 Z 5) oder das Vorschriftszeichen „Halt vor Kreuzung (§ 52 Z 11) der Vorrang genommen ist, wegen Sichtbehinderung nicht mit Sicherheit feststellen, ob sich ein bevorrangter Verkehrsteilnehmer in bedenklicher …

01.09.1977
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RS0073376

Ein Schutzweg an einer Kreuzung gehört noch zum Kreuzungsbereich (ZVR 1967/26).

27.04.1977
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RS0027822

Dreißigprozentiges Mitverschulden eines Kraftfahrers, der einen Straßenbahnzug in einer Haltestelle überholt, dann elf Sekunden auf dem Straßenbahngeleise stehen bleibt und den entgegenflutenden Verkehr abwartet, um nach links abbiegen zu können, inzwischen aber von der nachkommenden Straßenbahn gerammt wird. Ähnlich zu …

17.03.1961
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RS0027789

Schadensteilung 1 : 1 zwischen dem Fahrer einer Straßenbahn, der den Straßenbahnzug unaufmerksam und unvorsichtig in einem Zeitpunkt verlässt, in dem andere Verkehrsteilnehmer damit nicht mehr zu rechnen brauchen, und einem Kraftfahrzeuglenker, der an dem Straßenbahnzug mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeifährt.

09.09.1960
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RS0073715

Hat ein Linkseinbieger zulässigerweise das Gleis der Straßenbahn befahren, so ist er nicht verpflichtet, ständig durch den Rückspiegel zu beobachten, ob ein Straßenbahnzug ihm nachkommt und in diesem Falle seinen Standort zu verlassen.

21.11.1955
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RS0027196

Überholen der Straßenbahn durch ein Auto auf der falschen (linken) Seite ohne Notwendigkeit; kein Mitverschulden des auf der anderen Seite entgegenkommenden getöteten Radfahrers, weil er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nicht rechnen musste.

03.12.1954
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RS0125195

Der von links kommende und unter Verletzung der Wartepflicht in die Kreuzung einfahrende Querverkehr ist vom Schutzzweck des Überholverbots nach § 16 Abs 1 lit a StVO nicht umfasst. Es fehlt am Rechtswidrigkeitszusammenhang des in der Verletzung dieses Überholverbots gelegenen …

16.07.2009
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RS0123930

Auch die Einmündung eines Radwegs in eine Nebenfahrbahn ist eine Kreuzung. Auch ein Geh‑ und Radweg ist eine Straße im Sinne der StVO und die Einmündung eines Radwegs in eine andere Straße eine Kreuzung (vgl T1 des RS).

26.06.2008
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RS0122776

Beim Einfahren von einem sich nicht durch eine Radfahrerüberfahrt fortsetzenden Radweg in eine Kreuzung verlässt der Radfahrer die Radfahranlage und hat daher dem Fließverkehr Vorrang zu geben.

09.08.2007
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RS0111415

Voraussetzung für die Annahme einer Kreuzung ist nur, dass zwei Straßen vorliegen, die einander kreuzen oder ineinander münden. Diese Voraussetzungen können auch die selbständigen Verkehrsflächen erfüllen, die nicht dem fließenden Verkehr dienen und deren Benützer gemäß § 19 Abs 6 …

12.11.1998
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RS0111086

Eine Kreuzung reicht von Baulinie zu Baulinie und umfasst auch die Nebenfahrbahnen und Gehsteige.

29.10.1998
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RS0106961

Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges stellt auch dann einen Vorrangverzicht dar, wenn das Fahrzeug bereits zum Teil in die vom benachrangten Verkehrsteilnehmer berührte Verkehrsfläche eingefahren ist, aber noch soviel Raum verbleibt, um dem ursprünglich benachrangten Verkehrsteilnehmer ein gefahrloses Passieren des stehenden …

12.12.1996
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