RS0074345
Kann ein Kraftfahrzeug, dem durch das Gefahrenzeichen „Achtung Vorrangverkehr“ (§ 50 Z 5) oder das Vorschriftszeichen „Halt vor Kreuzung (§ 52 Z 11) der Vorrang genommen ist, wegen Sichtbehinderung nicht mit Sicherheit feststellen, ob sich ein bevorrangter Verkehrsteilnehmer in bedenklicher …