Wissensdatenbank

RS0016366

Die Ausübung einer Servitut bleibt auf die Natur und den Zweck der Bestellung zur Zeit der Einräumung der Servitut beschränkt. Die Zufahrt mit Personenkraftwagen statt mit Wirtschaftsfuhren ist daher eine unzulässige Erweiterung der Dienstbarkeit. Servituten dürfen nicht erweitert oder über …

12.11.1974
WEITER LESEN

RS0011593

Bei der Beurteilung des Nützlichkeitserfordernisses für eine Servitut ist kein strenger Maßstab anzuwenden. Aus dem Erfordernis, dass die Dienstbarkeit dem berechtigten Grundstück einen Vorteil gewähren muss, ergibt sich, dass das berechtigte und das belastete Grundstück sich in einer solchen Lage …

06.12.1978
WEITER LESEN

RS0012162

Der Untergang einer Sache führt auch zum Erlöschen der Servituten, die sich auf die Sache beziehen. Ein bloß vorübergehender Untergang oder eine vorübergehende Unmöglichkeit hat dagegen lediglich zur Folge, dass die Dienstbarkeit bis zur Wiederherstellung der Sache ruht.

12.07.1990
WEITER LESEN

RS0021591

Dem Besteller obliegt die Nebenverpflichtung, dafür zu sorgen, dass der Unternehmer nicht bei der Ausführung des Werkes zu Schaden kommt. Der Besteller ist ua verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Unternehmer und seine Leute nicht durch vom Besteller beigestellte Gerätschaften …

28.04.1961
WEITER LESEN

RS0021602

Den Besteller eines Werkes trifft einen ähnliche Fürsorgepflicht wie den Dienstgeber, die unabdingbar ist. Dies bezieht sich auch auf die Sicherheit beigestellter Gerätschaften, wie bspw eines Baugerüsts. Der Umfang dieser nebenvertraglichen Warn- und Sicherungspflichten richtet sich danach, wie weit sich …

03.09.1970
WEITER LESEN

RS0033506

§ 32 der BArbSchutzV verpflichtet auch den Benützer eines Gerüstes (und nicht nur den Aufsteller und den Dienstgeber) zu dessen Überprüfung.

14.03.1972
WEITER LESEN

RS0021808

Die Fürsorgepflicht des Werkbestellers gegenüber dem Unternehmer erstreckt sich nicht auf mit dem auszuführenden Werk unmittelbar verbundene und für den Unternehmer und seine Hilfskräfte nach ihren Fachkenntnissen erkennbare Gefahren. Der Auftraggeber muss Fachunternehmen nicht über die in ihren Tätigkeitsbereich typisch …

09.10.1975
WEITER LESEN

RS0021674

Der Besteller hat die Sicherheit in allen Räumen zu gewährleisten, in denen sich der Unternehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe im Zusammenhang mit ihrer Arbeitsleistung aufhalten. Die Schutzpflicht besteht aber nicht für solche Räume, in denen der Arbeitnehmer, der Unternehmer oder dessen …

17.05.1984
WEITER LESEN

RS0112587

Aus der Lehre und der Judikatur ist eine besondere Nachforschungspflicht des Immobilienmaklers nicht ableitbar. Wenn für den Makler keine Veranlassung besteht, an der Richtigkeit einer Information zu zweifeln, darf er sie weitergeben und ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Der Makler …

21.10.1999
WEITER LESEN

RS0045850

Hat der Geschäftsherr seinem Auftraggeber (allein) für die Schlechterfüllung durch einen Erfüllungsgehilfen einzustehen, dann kann er vom Erfüllungsgehilfen regelmäßig auch die von ihm selbst für den Prozess gegen seinen Auftraggeber aufgewendeten Kosten nach den Grundsätzen der Bestimmungen über den Schadenersatz …

28.03.1995
WEITER LESEN

RS0021904

Die Behauptung, das Werk sei infolge von Umständen auf Seiten des Bestellers unterblieben, muss jedenfalls vom Unternehmer aufgestellt werden, mag es auch Sache des Bestellers sein, konkret zu behaupten, was sich der Unternehmer durch das Unterbleiben der Arbeit erspart hat. …

14.07.1983
WEITER LESEN

RS0021928

Der Einwand der mangelnden Fälligkeit ist unbeachtlich, wenn der Rechnungslegungspflichtige die Mängel der Abrechnung im Zuge des Rechtsstreits über seine Entgeltansprüche behebt. Ist daher bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz eine hinlängliche Erläuterung und Klärung aller offenen …

05.05.1992
WEITER LESEN