RS0002524
Belassung der unentbehrlichen Wohnräume für den Verpflichteten: Dem Verpflichteten sind während der Dauer der Zwangsverwaltung die für ihn und für seine im gemeinsamen Haushalt mit ihm lebenden Familienmitglieder unentbehrlichen Wohnräume nur dann zu überlassen, wenn er zur Zeit der Bewilligung …