RS0111058
Mäßigung des Provisionsanspruchs: Eine Mäßigung des Provisionsanspruches nach § 30b KSchG in Verbindung mit § 3 Abs 4 MaklerG hat nur dann zu erfolgen, wenn die Verdienstlichkeit des Maklers durch den Pflichtverstoß geringer als ohne diesen einzustufen ist; dies ist …