RS0071060
Kein Notweg bei auffallender Sorglosigkeit: Der Antrag auf Einräumung eines Notwegs ist abzuweisen, wenn der Mangel der Wegeverbindung auf eine auffallende Sorglosigkeit des Antragstellers zurückzuführen ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn erst durch eine Bauführung das Bedürfnis nach …