Wissensdatenbank

VwGH 14.5.1965, 2338/64:

Nutzungsdauer eines Kinogebäudes, gesonderte Bewertung einer Zentralheizungsanlage: Bei einem Kinogebäude kann in der Regel eine Nutzungsdauer von 50 Jahren als betriebsgewöhnlich angenommen werden. Die Elektroinstallationen und die Wasserleitungsanlagen eines Gebäudes können nicht gesondert von diesem bewertet werden. Eine von dem …

14.05.1965
WEITER LESEN

VwGH 12.9.1989, 88/14/0162, RS 6:

Zur Beachtlichkeit künftiger Verhältnisse: Bei der Einschätzung der Nutzungsdauer sind künftige Verhältnisse nur insoweit zu berücksichtigen, als sich diese in der Gegenwart verlässlich voraussehen lassen (Hinweis auf E 19.3.1985, 84/14/0145).

12.09.1989
WEITER LESEN

VwGH 12.9.1989, 88/14/0162, RS 5:

Erhaltungspflicht und betriebliche Nutzungsdauer: Die Erhaltungspflicht der Vermieter ist auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Gebäudes grundsätzlich ohne Einfluss. Unterlassene Instandhaltungsarbeiten können die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erst verkürzen, sobald eine solche Wechselwirkung feststeht.

12.09.1989
WEITER LESEN

VwGH 12.9.1989, 88/14/0162, RS 4:

Relevanz der Differenzen: Ein in Massivbauweise errichtetes Supermarktgebäude ist hinsichtlich der wirtschaftlichen Nutzbarkeit nicht mit einem erstklassigen Hotel vergleichbar.

12.09.1989
WEITER LESEN

VwGH 26.11.1991, 91/14/0169:

Beweislastverteilung hinsichtlich kürzerer Nutzungsdauer: Dass derjenige der eine kürzere Nutzungsdauer behauptet, diese auch beweisen muss, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz. Vgl auch: VwGH 27.1.1994, 92/15/0127, RS 1VwGH 17.12.2003, 2001/13/0277, RS 1;VwGH 20.11.1996, 94/15/0132, RS 1.

26.11.1991
WEITER LESEN

VwGH 8.8.1996, 92/14/0052, RS 4:

Wirtschaftliche Nutzungsdauer trifft Mieter: Die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes für den Betrieb eines Kaufhauses im Ausmaß von 50 Jahren berührt nicht die Rechtsphäre des Vermieters von Räumlichkeiten für Geschäftszwecke, sondern die des in diesen Geschäftsräumlichkeiten ein Kaufhaus betreibenden Mieters. Wird …

08.08.1996
WEITER LESEN

VwGH 8.8.1996, 92/14/0052, RS 2:

Wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer Die wirtschaftliche Nutzungsdauer kann dann erheblich kürzer als die technische sein, wenn sich ein Wirtschaftsgut insbesondere durch Entmodung nicht mehr zweckentsprechend nutzen lässt (Hinweis E 23.9.1966, 974/66).

08.08.1996
WEITER LESEN

VwGH 27.1.1994, 92/15/0127, RS 5:

Irrelevanz subjektiver Erwägungen für die Nutzungsdauer: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes richtet sich nicht nach dem Zeitraum der voraussichtlichen Benutzung durch den Besitzer oder nach anderen subjektiven Erwägungen, sondern nach der objektiven Möglichkeit einer Nutzung des Wirtschaftsgutes (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, …

27.01.1994
WEITER LESEN

VwGH 27.1.1994, 92/15/0127, RS 4:

Kürzere Nutzungsdauer durch Lage an verkehrsreicher Straße?: Die Lage an einer verkehrsreichen Straße und die allgemeine Luftverschmutzung sind keine Umstände, die eine kürzere Nutzungsdauer annehmen lassen (vgl auch VwGH 21.9.1988, 85/13/0064, RS 1). Als solche Umstände kämen zB schlechter Bauzustand, …

27.01.1994
WEITER LESEN

VwGH 24.10.1990, 87/13/0119, RS 2:

Gesamtnutzungsdauer bei neu errichteten und erworbenen Wohngebäuden: Für die Gesamtnutzungsdauer eines neu errichteten Wohngebäudes ist in erster Linie die Bauweise maßgebend, während die Restnutzungsdauer eines erworbenen Wohngebäudes vornehmlich vom Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes abhängt (vgl auch VwGH 27.1.1994, 92/15/0127, …

24.10.1990
WEITER LESEN

VwGH 24.10.1990, 87/13/0119, RS 1:

Zur Gesamtnutzungsdauer eines Wohngebäudes: Nach stRsp des VwGH ist die Gesamtnutzungsdauer eines Wohngebäudes üblicherweise mit 75 bis 100 Jahren anzusetzen (Hinweis E 8.11.1972, 2364/71, vgl auch VwGH 21.9.1988, 85/13/0064, RS 1). Bei entsprechend solider Bauweise des Gebäudes kann jedoch auch …

24.10.1990
WEITER LESEN

VwGH 22.2.1972, 1909/70, RS 2:

Berücksichtigung einer Werterhöhung im Wege der AfA bei Verzicht eines Mieters auf sein Mietrecht gegen Entschädigungszahlung: Veranlasst ein Hauseigentümer seinen Mieter, gegen Zahlung einer Entschädigung auf das Mietrecht zu verzichten, so erlangt er damit einen wirtschaftlichen Vorteil, der sich bei …

22.02.1972
WEITER LESEN