Wissensdatenbank

RS0059147

Keine Haftung der Eisenbahn, wenn ein weiblicher Fahrgast mit Stöckelschuhen (Bleistiftabsätzen) auf einem Gitterrost – Trittbrett stecken bleibt und stürzt, da dies nur auf eigene Unachtsamkeit zurückzuführen ist.

27.02.1964
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RS0029840

Haftung der Eisenbahn für Unfall eines Fahrgastes (Knöchelbruch beim Aussteigen, da der Bahnsteig trotz Vereisung nicht bestreut war).

23.05.1956
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RS0058013

Haftung der Eisenbahn für Schäden, der durch Funkenflug auf einem benachbarten Grundstück entsteht.

20.04.1955
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RS0058670

Der Ausfall einer Lichtblinkanlage an nicht abgeschrankter Bahnkreuzung bedingt eine Erhöhung der Betriebsgefahr auf Seiten der Bahn.

03.10.1950
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RS0022893

Das Aufspringen auf einen anfahrenden Zug durch einen Fahrgast liegt nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit. Gerade das Bestehen eines diesbezüglichen Verbotsgesetzes (§ 44 Abs 3 EisbG) und der entsprechenden Strafbestimmung (§ 54 Abs 1 EisbG) zeigt, dass der Gesetzgeber mit solchen …

18.09.1985
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RS0026881

Schadensteilung 3 : 1 zu Lasten des Fahrgastes, der auf einen anfahrenden Zug aufspringt, dessen bevorstehende Abfahrt nicht angekündigt war (Berücksichtigung, dass dem Kläger als Pensionist der Beklagten die mit dem Aufspringen auf einen fahrenden Zug verbundenen Gefahren im besonderen …

18.09.1985
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RS0059072

Beim Unfall eines Deliktsunfähigen stellt ein Verhalten des Verunglückten, das bei einer anderen Person als schuldhaft zu bezeichnen wäre, einen für die Bahn unabwendbaren Zufall dar, hingegen ein schuldhaftes Verhalten der Aufsichtsperson des Verunglückten eine unabwendbare Handlung einer dritten Person. …

10.07.1950
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RS0026904

Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten desjenigen, der entgegen dem Verbot des § 44 Abs 3 EisbG von einem anfahrenden Zug abspringt, wenn dem Eisenbahnbetrieb die Nichtbeleuchtung einer Haltestelle und eine Sorgfaltspflichtverletzung des Schaffners vorzuwerfen sind.

23.02.1982
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RS0027761

Die Schadensaufteilung hat bei der Schadensausgleichung im Verhältnis 4 : 1 zu Lasten des Personenkraftwagenlenkers zu erfolgen, wenn der Personenkraftlenker mit seinem Fahrzeug wegen Schneelage auf einem unbeschränkten Eisenbahnübergang stecken bleibt und dadurch die primäre Unfallsursache setzt, wogegen ein Triebwagenzug …

01.09.1966
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RS0131438

Bei der Abwägung nach § 11 Abs 1 EKHG ist ein bei einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen verwirklichter Zurechnungsgrund dem als Mitbetriebsunternehmer solidarisch haftenden Eisenbahnverkehrsunternehmen zuzurechnen.

16.05.2017
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RS0058063

Kein Verschulden einer Passagierin, die aus einem stehenden Zug auszusteigen beginnt, wobei sich der Zug ohne jedes Warnsignal in Bewegung setzt, als sie beim Aussteigen bereits das unterste Trittbrett des von ihr benützten Ausstiegs erreicht hat.

26.09.1989
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