Wissensdatenbank

RS0027766

Alleinverschulden des Fahrers eines ursprünglich angehaltenen Straßenbahnzuges, der sodann beim Rechtseinbiegen das Ausscheren des Beiwagens nicht bedenkt und dadurch einen entgegenkommenden, geradeaus fahrenden Tankwagenzug streift.

21.04.1977
WEITER LESEN

RS0073494

Die Tatsache, dass die Sicht auf den Gegenverkehr günstiger ist, wenn der Fahrer sich in einer unübersichtlichen Rechtskurve links hält, entbindet ihn nicht von der Verpflichtung, ganz auf der rechten Straßenseite zu fahren.

23.02.1967
WEITER LESEN

RS0073635

Fährt ein Lenker infolge Unzumutbarkeit der Benützung des rechten Fahrbahnrandes wegen Eisbildung über die Fahrbahnmitte, so muss er seine Geschwindigkeit so weit herabsetzen, dass er bei Gegenverkehr rechtzeitig anhalten oder ausweichen kann.

26.05.1966
WEITER LESEN

RS0058167 [T1]

Von einer Straßenbahn geht eine erhöhte Betriebsgefahr aus. Eine Straßenbahnfahrerin, die bereits seit zwei Monaten eine Strecke befuhr, wurde dabei vorgehalten, ihr müssten die Gefahren einer weiträumigen Kreuzung bekannt sein. Daher müsste sie auch wissen, dass bei Einfahrt in die …

25.04.1989
WEITER LESEN

RS0073666

Wenn sich eine 5,50 Meter breite Straße schon nach 16 Meter auf nur 2,80 Meter verengte, und zwar ausschließlich durch Hereinrücken des rechten Fahrbahnrandes, und kein Gegenverkehr vorhanden ist, ist es zulässig, den Abstand zum rechten Fahrbahnrand so zu wählen, …

28.09.1961
WEITER LESEN

RS0027626

Der Schutzzweck des § 16 Abs 2 lit a StVO besteht nicht nur darin, den Gegenverkehr gefahrlos zu ermöglichen, sondern auch alle jene Schäden zu verhindern, die beim Überholvorgang während des Vorbeibewegens des Überholenden an dem überholten Fahrzeug und beim …

23.11.1977
WEITER LESEN

RS0073959

Das Vorschriftszeichen „Wartepflicht bei Gegenverkehr“ zeigt eine Engstelle an, die ausreichend übersehen werden kann. Da eine solche Engstelle keine zwei Fahrstreifen aufweist, drückt das genannte Vorschriftszeichen für mehrspurige Fahrzeuge ein Überholverbot aus. Mit Rücksicht auf dieses Überholverbot besteht keine Notwendigkeit, …

17.03.1977
WEITER LESEN

RS0073646

Muss ein Fahrzeug (hier Sattelschlepper) infolge seiner Beschaffenheit in einer unübersichtlichen Kurve eine Fahrlinie einhalten, die die für den Gegenverkehr bestimmte Fahrbahnhälfte auf 1,50 Meter bis 1,60 Meter einschränkt, ist sein Lenker bei Ansichtig werden von Gegenverkehr sowohl zur sofortigen …

16.02.1977
WEITER LESEN

RS0073620

Gerade ein Einbiegen ohne Zögern kann gewährleisten, dass Fahrzeuge, deren Lenker während des Einbiegens mit zulässiger Geschwindigkeit in den Sichtbereich gelangen, nicht behindert werden. Wenn aber der Linksabbiegende im Zeitpunkt seines Bremsentschlusses nach der für ihn überblickbaren Verkehrssituation nicht mit …

13.03.1979
WEITER LESEN

RS0022956

Da die Verkehrsvorschriften über die Fahrtrichtung in Einbahnen insbesondere dem Schutz der Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren des Gegenverkehrs dienen, muss ein Schaden, der in einer durch den verbotswidrigen Gegenverkehr geschaffenen spezifischen Gefahrenlage entstanden ist, dem Schutzbereich der Verbotsnorm auch dann …

16.06.1976
WEITER LESEN

RS0074215

Fahrzeuglenker, die bei Beginn des blinkenden Grünlichtes noch so weit entfernt sind, dass sie bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit während dieser Lichtphase nicht mehr in die Kreuzung einfahren können, müssen ihre Geschwindigkeit so rechtzeitig herabsetzen, dass ein jähes Bremsen nicht …

18.04.1968
WEITER LESEN

RS0073345

Die Bestimmungen des § 7 StVO sollen die Flüssigkeit des Verkehrs nur so weit beschränken, als es im Interesse der Sicherheit erforderlich ist. Wesentlich größere Seitenabstände werden toleriert, wenn sich darauf ein ausreichender Abstand von der Fahrbahnmitte ergab, um den …

25.06.1970
WEITER LESEN