Wissensdatenbank

RS0073560

Ist das Vorbeifahren nur unter Überschreitung der Fahrbahnmitte möglich, dann darf es nur erfolgen, wenn der Lenker mit Sicherheit damit rechnen kann, hiedurch den Gegenverkehr nicht zu gefährden oder zu behindern. Dabei hat der Vorbeifahrende, wenn er die für das …

14.04.1972
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RS0075250

Solange Ampeln einer für eine Kreuzung errichteten Verkehrssignalanlage andere Lichtzeichen als blinkendes gelbes Licht (§ 38 Abs 3 StVO) ausstrahlen, muss von einer Kreuzung gesprochen werden, die durch Lichtzeichen geregelt ist, mag auch ein Fehler in der Koordination der Lichtphasen …

10.09.1981
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RS0073631

Nicht der Abstand der Fahrlinie (Fahrspur der Räder), sondern jener des Endes der rechten Lenkstange ist für die Berechnung der zulässigen Entfernung vom rechten Fahrbahnrand entscheidend, da auch bei einem zweispurigen Kraftfahrzeug der Abstand von der Fahrzeugbegrenzung und nicht von …

17.12.1965
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RS0022675

Blockieren nach einem Unfall die unfallbeteiligten Fahrzeuge die Fahrbahn, dann ist das Zustandekommen weiterer Auffahrunfälle keine atypische, sondern eine geradezu typische Folge. Der adäquate Kausalzusammenhang zwischen der ersten Unfallursache und dem schließlich eingetretenen Erfolg kann dadurch nicht berührt werden (vgl …

23.09.1976
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RS0075324

§ 38 Abs 2 StVO enthält keinen Freibrief zum Verlassen der Kreuzung bei nicht blinkendem Gelblicht, sondern macht dies ausdrücklich von der Möglichkeit und Erlaubtheit abhängig. Der Fahrzeuglenker, der bei Grünlicht in eine Kreuzung einfährt und auf dieser aufgehalten wird, …

11.10.1994
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RS0089288

Die Haftung für einen sogenannten Folgeunfall ist erst erloschen, wenn der Täter des Vorunfalls die von ihm herbeigeführte Gefahrenlage durch geeignete Gegenmaßnahmen aufgehoben hat.

02.07.1974
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RS0111981

Da sowohl gelbes nicht blinkendes Licht wie auch rotes Licht gemäß § 38 Abs 1 und 5 StVO als Zeichen für „Halt“ gelten, besteht hinsichtlich des Schutzzweckes dieser Bestimmungen kein Unterschied. In Betracht kommen hinsichtlich des Schutzzweckes des Haltegebotes des …

20.05.1999
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RS0128881

Verschuldensteilung von 1 : 2 zu Gunsten eines bei Grünlicht einfahrenden Fahrzeuglenkers, gegenüber einem den Vorrang des Querverkehrs missachtenden Einsatzfahrzeugs (Ungeachtet der ungewöhnlichen Verkehrssituation, dass sowohl die in seine Fahrtrichtung fahrenden Linksabbieger in der Kreuzung als vor allem auch die …

25.04.2013
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RS0073397

Das Gebot des § 38 Abs 4 StPO, bei grünem Licht nur dann weiterzufahren oder einzubiegen, wenn es die Verkehrslage zulässt, gilt nicht bloß für das Einfahren, sondern für das Passieren der Kreuzung überhaupt. Daher genügt es nicht, dass sich …

14.01.1993
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RS0075354

Der Fahrzeuglenker hat die Verkehrslage auch im Bereich einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung zu beobachten und seine Weiterfahrt oder sein Einbiegen nach der jeweils gegebenen Verkehrslage einzurichten.

28.03.1974
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RS0075067

Bei einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung ergibt sich die Beantwortung der Frage, wer fahren darf und wer anzuhalten hat, ausschließlich aus § 38 StVO.

27.09.1979
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RS0074193

Nach dem 2.Halbsatz des § 16 Abs 2 lit c StVO dürfen mehrspurige Fahrzeuge auf nicht durch Armzeichen oder Lichtzeichen geregelten Kreuzungen nur überholt werden, wenn die Kreuzung auf einer Vorrangstraße durchfahren wird oder wenn rechts zu überholen ist. Wenn …

06.11.1980
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