RS0000801
Der Vorbehaltskäufer erwirbt durch die Übergabe der verkauften Sache ein Recht auf Innehabung und Benützung der Sache und eine Anwartschaft auf das Eigentum. Da die Sache bereits übergeben ist, erlangt er mit der Bezahlung des Kaufpreisrestes Eigentum. Das Anwartschaftsrecht des …