RS0065654
Probefahren iSd § 45 KFG sind nur Fahrten zur Feststellung der Gebrauchs- oder Leistungsfähigkeit von Fahrzeugen oder ihrer Teile oder Ausrüstungsgegenstände; sie erfolgen ohne Wissen und Auftrag des Zulassungsbesitzers. Die Verwendung des Probefahrtkennzeichens zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit oder Leistungsfähigkeit von …