Wissensdatenbank

RS0038748

Für die Tatsache an sich, dass ein beschädigtes Fahrzeug während der Zeit der Reparatur nicht benützt werden kann, kann kein Schadenersatz verlangt werden. Der Geschädigte könnte nur den Ersatz solcher Auslagen verlangen, die er tatsächlich aufwenden musste, etwa um ein …

03.03.1969
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RS0018539

Bei einer Aussage muss unterschieden werden, ob es sich um eine bloße Anpreisung oder um eine ernst gemeinte Zusage gehandelt hat. Nur das, was tatsächlich – schriftlich oder mündlich – als Zusage einer Leistung oder Eigenschaft Vertragsinhalt geworden ist, kann …

10.06.1959
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RS0018703

Wesentlich sind alle den ordentlichen Gebrauch hindernden oder doch erheblich erschwerenden Mängel. Beispiel: PKW, dessen Motor immer wieder abstirbt und dann nur sehr schwer bzw kaum mehr gestartet werden kann. Darauf, ob der Fehler die Erlangung der Begutachtungsplakette im Sinne …

19.05.1983
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RS0019887

Der Anspruch auf Benützungsentgelt ist kein Schadenersatzanspruch. Allerdings kann neben dem Benützungsentgelt auch Schadenersatz begehrt werden. Dies gilt aber nicht für den Schaden in Form der bloßen Wertminderung, weil diese bereits durch das Benützungsentgelt ausgeglichen ist.

29.04.1975
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RS0019907

Benützungsentgelt gebührt dem Eigentümer auch dann, wenn er die Sache selbst gar nicht hätte gebrauchen können oder wollen, wenn ihm also infolge des Gebrauchs der Sache durch einen anderen kein Schaden (zB Verdienstentgang) entstanden ist.

29.04.1975
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RS0018527

Zu vergüten ist bei Rückabwicklung eines Vertrags auch der Vorteil, der in der Verwendung der geleisteten Sache selbst liegt. Dafür ist ein angemessenes Benützungsentgelt zu zahlen. Die Bemessung des Benützungsentgelts kann nach herrschender Rechtsprechung gemäß § 273 ZPO erfolgen.

25.09.1991
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RS0018498

Gewährleistungsansprüche können nur wegen Mängel erhoben werden, die im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (Ablieferung der Sache) – zumindest latent – schon vorhanden waren. Diese Bedingung ist zB erfüllt, wenn ein lockerer Befestigungsbolzen im Motorraum durch „Weiterfressen“ zu einem massiven Motorschaden und …

15.07.1981
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RS0018480

Sach- und Rechtsmängel werden gleich behandelt und ziehen die gleichen rechtlichen Folgen nach sich. Es gelten auch die gleichen Behauptungs- und Beweislastregeln.

27.08.1980
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RS0018248

Der Käufer kann die Übernahme einer mangelhaften Sache jedenfalls verweigern.

26.06.1969
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RS0024076

Die Übernahme bzw Ingebrauchnahme eines mangelhaften Werkes bedeutet noch keinen Verzicht auf die Gewährleistung.

18.03.1969
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RS0107682

Die Zusage einer Eigenschaft oder Gebrauchsmöglichkeit kann auch schlüssig erfolgen. In manchen Fällen wird ein auffallend niedriger Kaufpreis aber ein Indiz dafür sein, dass bestimmte negative Eigenschaften des Kaufgegenstandes nach der Vorstellung der Parteien keinen Mangel darstellen sollten und somit …

11.02.1997
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RS0120321

Beim Benützungsentgelt sind alle durch den zwischenzeitlichen Gebrauch aufgetretenen Nachteile und der dadurch eingetretene Wertverlust der Sache zu berücksichtigen. Es darf aber nicht zum Nachteil des Käufers berücksichtigt werden, dass sich die Benützungsdauer dadurch verlängert hat, dass der Verkäufer erfolglose …

28.09.2005
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