Wissensdatenbank

RS0075411

Der Vorschrift des § 60 Abs 3 StVO kommt für die Verkehrssicherheit besondere Bedeutung zu.

14.09.1979
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RS0065632

Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 14 Abs 8, 99 Abs 1, 102 Abs 1 KFG und § 60 Abs 3 StVO wenn jemand trotz Fehlens der Batterie ein Kraftfahrzeug zu einer Nachtfahrt in Betrieb nimmt obwohl er wissen musste, …

23.04.1981
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RS0075356

Den Lenker eines bei Dunkelheit unbeleuchteten Fahrrades trifft die Behauptungslast, dass er vor Antritt der Fahrt den Zustand seiner Lichtanlage auf ihre Wirksamkeit geprüft hat. Bringt er lediglich vor, es sei richtig, dass er zunächst wegen des Ausfalles des Lichtes …

18.09.1985
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RS0073675

Die Einhaltung eines gewissen Sicherheitsabstandes bei Dunkelheit und selbst bei Gegenverkehr ist auch nach § 7 Abs 2 StVO noch als zulässig anzusehen.

14.03.1974
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RS0075365

Es gehört zum Wissen eines Kraftfahrers, dass durch die Autobeleuchtung die Batterie des stehenden Fahrzeuges, insbesondere in der kälteren Jahreszeit, nach wenigen Stunden entladen sein kann.

29.06.1976
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RS0023088

Kein Rechtswidrigkeitszusammenhang, wenn sich die Lenker der einander entgegenfahrenden Fahrzeuge schon auf eine Entfernung von fünfzig Meter an dem Scheinwerferlicht erkennen konnten und sich daher eine allenfalls durch Abblendlicht bedingte kürzere Sichtstrecke auf die gegenseitige Erkennbarkeit der einander begegnenden Fahrzeuge …

05.10.1977
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RS0075364

Die Beleuchtungspflicht stillstehender Fahrzeuge besteht nur hinsichtlich fahrbereiter, verkehrstüchtiger Fahrzeuge. Für betriebsunfähig gewordene Fahrzeuge gilt die Vorschrift des § 89 Abs 2 StVO 1960, wonach diese bei Dämmerung oder Dunkelheit durch Aufstellung einer geeigneten Warneinrichtung abzusichern sind; eine zusätzliche Beleuchtung …

19.02.1970
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RS0075570

Einem Fußgänger, der bei Dunkelheit und Regen an seinem linken Fahrbahnrand geht, kann grundsätzlich kein Vorwurf gemacht werden, wenn seine Gehlinie um zwanzig bis dreißig Zentimeter von jener abweicht, die sich rechnungsmäßig bei Einhaltung des genauen Fahrbahnrandes ergibt.

13.05.1969
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RS0075088

Auch ein Einsatzfahrzeug muss bei Dunkelheit dann, wenn nicht geeignete Vorkehrungen zur Ausschaltung der entsprechenden Gefahren getroffen werden, vorschriftsmäßig beleuchtet werden (so schon ZVR 1965/139).

22.05.1969
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RS0073556

Ein Kraftfahrzeuglenker, dem zur Nachtzeit ein Radfahrer mit unbeleuchtetem Fahrzeug entgegenkommt, muss größere Abweichungen in dessen Spur in Rechnung stellen als unter normalen Umständen.

12.06.1969
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RS0073671

Wer auf einer 9 Meter breiten Fahrbahn, an die rechts ein unzureichend gesicherter Steilabfall zu einem Flussbett anschließt, bei Dunkelheit einen Seitenabstand von 2,7 Meter einhält, um dadurch das Befahren eines 1,8 Meter breiten mit einer 1 Zentimeter dicken Streusandschicht …

17.03.1966
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RS0027305

Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einem Fußgänger, der unter leichtem Alkoholeinfluß stehend bei Dunkelheit die Fahrbahn im Ortsgebiet nicht senkrecht überquert, und einem Kraftfahrzeuglenker, der auf vereister Fahrbahn zu schnell fährt, trotz Wahrnehmung des Fußgängers kein Warnsignal gibt und verspätet …

25.10.1967
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