RS0058167 [T1]
Von einer Straßenbahn geht eine erhöhte Betriebsgefahr aus. Eine Straßenbahnfahrerin, die bereits seit zwei Monaten eine Strecke befuhr, wurde dabei vorgehalten, ihr müssten die Gefahren einer weiträumigen Kreuzung bekannt sein. Daher müsste sie auch wissen, dass bei Einfahrt in die …