Wissensdatenbank

RS0111981

Da sowohl gelbes nicht blinkendes Licht wie auch rotes Licht gemäß § 38 Abs 1 und 5 StVO als Zeichen für „Halt“ gelten, besteht hinsichtlich des Schutzzweckes dieser Bestimmungen kein Unterschied. In Betracht kommen hinsichtlich des Schutzzweckes des Haltegebotes des …

20.05.1999
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RS0075097

Der Lenker eines Einsatzfahrzeuges, der wegen Rotlichtes anhalten muss, darf erst dann in die Kreuzung einfahren, wenn er sich überzeugt hat, dass hiebei nicht Menschen gefährdet oder Sachen beschädigt werden; ein Vorrang gegenüber dem Querverkehr, für den grünes Licht gilt, …

27.05.1993
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RS0073397

Das Gebot des § 38 Abs 4 StPO, bei grünem Licht nur dann weiterzufahren oder einzubiegen, wenn es die Verkehrslage zulässt, gilt nicht bloß für das Einfahren, sondern für das Passieren der Kreuzung überhaupt. Daher genügt es nicht, dass sich …

14.01.1993
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RS0075250

Solange Ampeln einer für eine Kreuzung errichteten Verkehrssignalanlage andere Lichtzeichen als blinkendes gelbes Licht (§ 38 Abs 3 StVO) ausstrahlen, muss von einer Kreuzung gesprochen werden, die durch Lichtzeichen geregelt ist, mag auch ein Fehler in der Koordination der Lichtphasen …

10.09.1981
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RS0074193

Nach dem 2.Halbsatz des § 16 Abs 2 lit c StVO dürfen mehrspurige Fahrzeuge auf nicht durch Armzeichen oder Lichtzeichen geregelten Kreuzungen nur überholt werden, wenn die Kreuzung auf einer Vorrangstraße durchfahren wird oder wenn rechts zu überholen ist. Wenn …

06.11.1980
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RS0075067

Bei einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung ergibt sich die Beantwortung der Frage, wer fahren darf und wer anzuhalten hat, ausschließlich aus § 38 StVO.

27.09.1979
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RS0075354

Der Fahrzeuglenker hat die Verkehrslage auch im Bereich einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung zu beobachten und seine Weiterfahrt oder sein Einbiegen nach der jeweils gegebenen Verkehrslage einzurichten.

28.03.1974
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RS0073223

Auf einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung haben Fahrzeuge, die von der Hauptfahrbahn kommen, gegenüber den Fahrzeugen, die aus Nebenfahrbahnen kommen, auch dann Vorrang, wenn die über den Nebenfahrbahnen oder an derem rechten Rand angebrachten zusätzlichen, mit der Lichtsignalanlage der Hauptfahrbahn …

22.04.1971
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RS0027263

Verschuldensteilung im Verhältnis 3 : 1 zu Lasten des Autolenkers, der bei Phasenwechsel noch über die geregelte Kreuzung fährt, obwohl er bei Beginn des Gelblichtes (nach blinkendem Grünlicht) noch so weit entfernt war, dass er noch leicht hätte anhalten können, …

03.07.1969
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RS0075243

Bei Aufleuchten des gelben Lichtes an einer geregelten Kreuzung besteht nicht unter allen Umständen die Pflicht, das Fahrzeug anzuhalten; in den Fällen, in denen ein Anhalten nicht mehr möglich ist, darf die Kreuzung noch durchfahren werden.

16.02.1968
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RS0027115

Einen Motorradfahrer, der gegen den Grundsatz des Fahrens auf Sicht verstößt, trifft gegenüber einem bei Vorhandensein eines Banketts den rechten Fahrbahnrand benützenden Fußgänger drei Fünftel des Mitverschuldens.

05.09.1968
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RS0074812 [T2]

Verschuldensteilung 1 : 2 zu Gunsten eines Motorradlenkers (gegen den Fachverband der Versicherungsunternehmen), der obwohl eine Ölspur in einer Lawinengalerie für ihn erkennbar war, ihr nicht ausgewichen ist beziehungsweise seine Fahrgeschwindigkeit nicht herabgesetzt hat.

06.06.1968
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