RS0014807
Der durch List Getäuschte kann die Aufhebung des Vertrags selbst bei unwesentlichen Motivirrtum verlangen.
Der durch List Getäuschte kann die Aufhebung des Vertrags selbst bei unwesentlichen Motivirrtum verlangen.
Eine allgemeine Aufklärungspflicht über alle Umstände, die den Vertragsgegner vom Vertragsabschluss abhalten könnten, besteht nicht. Das Verschweigen von Umständen kann nur dann sittenwidrig sein, wenn der Vertragsgegner nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte eine Aufklärung erwarten durfte. Jeder Teil …
Auch Druckschriften (Schriftzeichen) sind künstlerischer fähig. Auch musterrechtlich geschützte Werke können urheberrechtlichen Schutz genießen.
Unter einem Werk ist nur das Ergebnis einer schöpferischen geistigen Tätigkeit zu verstehen, das seine Eigenheit, die es von anderen Werken unterscheidet, aus der Persönlichkeit seines Schöpfers empfangen hat.
Wer ohne jede eigene Leistung, ohne eigenen ins Gewicht fallenden Schaffensvorgang das ungeschützte Arbeitsergebnis eines anderen ganz oder doch in erheblichen Teilen glatt übernimmt, um so dem Geschädigten mit dessen eigener Mühe voller und kostspieliger Leistung Konkurrenz zu machen, macht …
Eine neuartige technische Lösung ist urheberrechtlich nicht schutzfähig. Die Frage, ob sich in einem Werk Technik und Kunst verbindet und damit auch ein Kunstwerk im Sinne des UrhG vorliegt, ist nur dadurch zu lösen, dass untersucht wird, inwieweit die verwendeten …
Einer Kunstrichtung, die bewusst auf alle nicht funktionell bedingten Gestaltungselemente verzichtet, stehen im ästhetischen Bereich zwangsläufig nur geringere Gestaltungsmöglichkeiten als anderen Kunstrichtungen offen. Je weniger Gestaltungsmöglichkeiten aber zur Verfügung stehen, desto weniger geht von der Individualität des Schöpfers in das …
Gemäß § 3 Abs 1 UrhG gehören zu den Werken der bildenden Künste auch Werke des Kunstgewerbes. Durch die damit erfolgte Einbeziehung der Werke der angewandten Kunst hat der Kunstschutz ein breites Anwendungsfeld gewonnen. Die Bestimmung eines Werkes, also der …
Der künstlerische Wert einer Schöpfung ist für die Frage ihrer urheberrechtlichen Schutzfähigkeit ohne Bedeutung. Maßgeblich ist die Individualität des Werkes, die aus der Persönlichkeit seines Schöpfers herrührt. Besondere Anforderungen an künstlerischen Qualitäten sind also nicht zu stellen. Auch ein minderwertiges …
Das Recht der freien Werknutzung zum eigenen Gebrauch erstreckt sich auch auf die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste durch einen Abguß.
Eine Fotografie ist dann als Lichtbildwerk im Sinn des § 3 Abs 2 UrhG zu beurteilen, wenn sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers ist, ohne dass es eines besonderen Maßes an Originalität bedürfte. Entscheidend ist, dass eine …
Der Angeklagte stahl eine Skulptur aus dem Kunsthistorischen Museum und versuchte danach, die Versicherung zur Zahlung von 10 Millionen Euro zu bewegen, indem er mit der Zerstörung der Skulptur drohte. Dies ist als Erpressung nach § 144 StGB und nicht …