RS0123167
Beschränkung des Einsichtsrechtes der Wohnungseigentümer in die Belege nur im Fall der Schikane: Das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers auf Einsicht in die Belege des Kontos der Eigentümergemeinschaft ist nach § 20 Abs 6 WEG 2002 weder auf bestimmte Zeiträume noch …