RS0130224
Die bloße Zugehörigkeit eines Sachverständigen zum Leitungsgremium einer fachspezifischen Interessenvereinigung begründet nicht dessen Befangenheit bei der Prüfung der Arbeit eines demselben Gremium angehörigen Vorgutachters.
Die bloße Zugehörigkeit eines Sachverständigen zum Leitungsgremium einer fachspezifischen Interessenvereinigung begründet nicht dessen Befangenheit bei der Prüfung der Arbeit eines demselben Gremium angehörigen Vorgutachters.
Die Verpflichtung zur Führung ärztlicher Aufzeichnungen ergibt sich nicht nur aus Vorschriften des Verwaltungsrechts bzw Standesrechts, sondern ist auch Bestandteil des zwischen dem Patienten und dem Arzt abgeschlossenen Behandlungsvertrages. Die Dokumentation ist nicht nur eine interne Gedächtnisstütze der Arztes, die …
Wird Arbeitsunfähigkeit durch eine schon vor dem Unfall bestehende krankhafte Anlage (die möglicherweise in der Folge schon für sich allein zur Arbeitsunfähigkeit geführt hätte) und die Unfallsfolgen zusammen herbeigeführt, so gebührt dem Verletzten als Verdienstentgang, was er ohne den Unfall …
Die Abgabe eines Privatgutachtens in der selben Sache oder die ständige und häufige Abgabe von Privatgutachten für eine Partei bilden einen Befangenheitsgrund.
Dass sich der Sachverständige schon vor der Verhandlung eine Meinung über den Fall gebildet hat, begründet keine Befangenheit. Anderes würde nur dann gelten, wenn der Sachverständige nicht bereit wäre, sein Gutachten zu ändern, wenn Verfahrensergebnisse dessen Unrichtigkeit aufzeigen, er also …
Wenn der Täter dem Opfer mehrere Bauchstiche zufügt und als Folge der unter Zeitdruck stehenden Versorgung im Spital weitere chirurgische Eingriffe notwendig werden, die im Zusammenwirken mit anlagebedingten oder krankheitsbedingten Vorschädigungen nach 39 Tagen letztlich zum Tod führen, dann ist …
Verursachen eine körperliche Vorschädigung des Patienten und ein ihr nachfolgender ärztlicher Behandlungsfehler einen bestimmten Gesamtschaden, der durch keine dieser Ursachen allein, sondern nur durch ihr Zusammenwirken herbeigeführt werden konnte, so haftet der Arzt nicht für die Folgen einer schon vor …
Wird ein Bestandteil der Krankengeschichte entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht für die vorgeschriebene Dauer von zumindest 10, in der Regel 30 Jahre, aufbewahrt, dann liegt eine Dokumentationspflichtverletzung vor. Wie lange die Aufbewahrungsfrist im einzelnen ist, wird durch Landesgesetze der Bundesländer …
Wenn zwei Umstände nur zusammen, beispielsweise eine unmittelbar durch den Unfall herbeigeführte Verletzung zusammen mit einer besonderen Veranlagung des Verletzten, die Schwere des Verletzungserfolges bedingen, bleibt doch der Schädiger für den gesamten Schadenserfolg verantwortlich. Das Risiko einer für den Schaden …
Gemäß § 355 Abs 2 ZPO hat die Erklärung, einen Sachverständigen wegen Befangenheit abzulehnen, grundsätzlich vor dem Beginn der Befundaufnahme zu erfolgen. Später kann eine Ablehnung nur dann erfolgen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie den Ablehnungsgrund vorher nicht …
Wenn der Sachverständige erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt wurde, dann darf sein Gutachten nicht verwendet werden. Der Sachverständige hat dann keinen Gebührenanspruch, weil seine Tätigkeit aus seinem Verschulden unvollendet geblieben und sein Gutachten völlig unbrauchbar ist. Das Verschulden des Sachverständigen liegt …
Haftung des Schädigers für die Folgen einer anlagebedingten, aber durch den Unfall ausgelösten Neurose. Das Risiko einer für den Schaden mitursächlichen Anlage des Geschädigten hat daher grundsätzlich – mit der Grenze der Adäquanz ‑ der schuldhaft und kausal handelnde Schädiger …