RS0074388
Bei Fahrzeugen, die nicht von einer bevorrangten Straße kommend in eine Kreuzung einfahren (im vorliegenden Fall fuhren die beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge aus durch Vorrangzeichen „Vorrang geben“ abgewerteten Straßenzügen in die Kreuzung ein) gilt untereinander die Vorschrift des § 19 Abs …