RS0027753
Verschuldensteilung 4 : 1 zu Lasten eines Personenkraftwagenlenkers, der unter Missachtung eines Fahrverbotes vor einer unübersichtlichen Kurve nicht am rechten Fahrbahnrand fährt und mit einem fast dreizehnjährigen Rodelfahrer zusammenstößt, der unter Missachtung des Rodelverbotes nach § 87 StVO mit überhöhter …