RS0016189
Der Käufer eines Gebrauchtwagens will grundsätzlich ein verkehrstaugliches (verkehrstüchtiges) Fahrzeug erwerben, sodass die Verkehrstauglichkeit in der Regel eine stillschweigend vereinbarte Eigenschaft darstellt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Probefahr vereinbart wurde. Anderes würde hingegen dann gelten, wenn der Käufer erklärt, …