Wissensdatenbank

RS0016189

Der Käufer eines Gebrauchtwagens will grundsätzlich ein verkehrstaugliches (verkehrstüchtiges) Fahrzeug erwerben, sodass die Verkehrstauglichkeit in der Regel eine stillschweigend vereinbarte Eigenschaft darstellt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Probefahr vereinbart wurde. Anderes würde hingegen dann gelten, wenn der Käufer erklärt, …

05.09.1973
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RS0024620

Wenn an einem Vertrag auf beiden Seiten Unternehmer beteiligt sind, dann müssen Mängel an der gekauften Sache unverzüglich gerügt werden. Die Mängelrüge ist beim Kauf eines Gebrauchtwagens rechtzeitig, wenn der Käufer sofort nach Einsicht in den Typenschein – der zwei …

29.09.1960
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RS0018564

Außerhalb des Anwendungsbereichs des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist ein vertraglicher Verzicht auf Gewährleistungsansprüche zulässig, und zwar auch wegen verborgener Mängel, nicht jedoch wegen arglistig verschwiegener Mängel. Ein vertraglicher Gewährleistungsverzicht erstreckt sich auch nicht auf das Fehlen ausdrücklich oder schlüssig zugesicherter Eigenschaften. …

22.09.1971
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RS0018557

Eine in den Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen aufgenommene Vereinbarung „ohne Garantie und ohne Gewährleistung“ ist, falls sie von in der Autobranche versierten Kaufleuten gebraucht wurde, nicht schlechthin als den guten Sitten widersprechend anzusehen. Doch haftet der Verkäufer auch bei einem …

22.09.1971
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RS0110191

Die Fahrbereitschaft eines Gebrauchtwagens – und damit seine Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit – gilt im Falle eines Kaufs beim gewerblichen Kraftfahrzeughändler als schlüssig zugesichert. Der Umfang der Untersuchungspflicht des Händlers bestimmt sich nach dem technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren. Maßgeblich sind …

19.05.1998
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RS0020815

Der Leasingnehmer kann grundsätzlich keine Ansprüche aus der Herstellergarantie geltend machen. Vielmehr wäre erforderlich, dass ihm die Leasinggeberin ihre Ansprüche aus der Garantie zur Geltendmachung abtritt.

27.05.1992
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RS0030258

Während der Zeit, in der ein beschädigtes Fahrzeug nicht benützbar ist, steht dem Geschädigten der Ersatz der weiterlaufenden Generalunkosten zu.

02.02.1978
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RS0023970

Wenn Autoreifen als „fabriksneu“ verkauft werden, in Wahrheit aber jahrelang gelagert wurden, dann kann der Käufer den Vertrag wegen Gewährleistung anfechten.

07.01.1954
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RS0016996

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Herstellergarantie, die sich von der Gewährleistung wesentlich unterscheidet, kommen nicht die Beweislastregeln zur Gewährleistung oder zum Schadenersatzrecht zur Anwendung, sondern ist allgemeines Vertragsrecht maßgeblich. Die Garantie ist nach Vertragsrecht auszulegen.

12.07.1984
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RS0016190

Bei einem sieben Jahre alten Gebrauchtfahrzeug in mittelmäßigem Zustand mit einem sehr hohen Kilometerstand kann der Irrtum über die Notwendigkeit einer bereits durch ein Geräusch erkennbaren sofortigen Getriebereparatur im Zweifel nicht als wesentlicher angesehen werden.

04.03.1981
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RS0016194

Für die Frage, ob ein Irrtum wesentlich ist, gilt ein objektiver Maßstab. Es ist die Verkehrsauffassung maßgebend. Zu berücksichtigen sind nicht nur die physischen Eigenschaften der Sache, sondern unter anderem auch alle tatsächlichen und rechtlichen Beziehungen und alles, was auf …

21.10.1970
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97/16/0222

Der gemeine Wert eines Neufahrzeugs ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen. Dabei kommt es auf die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr angewandten Handelspreise an. Man kann sich daher an den Listenpreisen orientieren und Abzüge für die üblichen Neuwagenrabatte vornehmen.

11.07.2000
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