Wissensdatenbank

RS0025402

Ein Irrtum über die PS-Zahl eines Kraftfahrzeuges ist wesentlich und berechtigt daher unter Umständen zur Vertragsanfechtung.

16.09.1965
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RS0018752

Wenn einer Sache nur besonders zugesicherte und als wesentlich vereinbarte Eigenschaften fehlen, die Sache jedoch die allgemeinen im Verkehrsleben geforderten Eigenschaften hat, dann kann auch bei unbehebbaren Mängeln der Käufer statt Wandlung Preisminderung begehren; bei Ermittlung des Wertes muss von …

28.04.1981
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0786/73

Eine für die Definition eines Kraftfahrzeugs nach § 2 Z 1 KFG entscheidende „Verwendung eines Fahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr“ liegt nur dann vor, wenn ein Fahrzeug tatsächlich auf der Straße benützt wird; auf die bloße Verwendbarkeit des Fahrzeuges …

03.07.1974
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RW0000431

Wenn bei einem PKW zwischen Produktion und Übergabe eine 32-monatige Standzeit lag, dann kann nicht mehr von einem Neuwagen gesprochen werden. Es liegt daher ein Mangel vor.

30.09.2008
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RS0045788

Grundsätzlich ist die gleichzeitige Geltendmachung von Preisminderung und Schadenersatz ausgeschlossen, um eine Bereicherung zu vermeiden. Ist allerdings der Mangel nur teilweise behebbar, können Preisminderung und Erfüllungsinteresse dann nebeneinander begehrt werden, wenn und soweit der Werkbesteller dadurch nicht bereichert wird. Bei …

25.04.1995
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RS0018721

Ist ein zur Zeit der Übergabe noch behebbarer Mangel aufgrund natürlicher Fortentwicklung ohne Verschulden des Käufers unbehebbar geworden, so hat der Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags.

29.11.1938
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RS0018810

Der Besteller kann vom Vertrag auch dann zurücktreten, wenn er zunächst Verbesserung verlangt, der Unternehmer aber die Verbesserung innerhalb angemessener Frist nicht vornimmt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Mangel behebbar ist. Auch wiederholte Verbesserungsversuche muss der Käufer …

13.02.1962
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RS0018743

Bei einem Gattungskauf (= Kauf eines beliebigen Stücks einer Warengattung) besteht die Verbesserung eines Mangels regelmäßig darin, dass das gekaufte mangelhafte Exemplar durch ein mangelfreies ausgetauscht wird.

05.05.1954
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97/02/0143

Die Anzeige von Änderungen für die Zulassung maßgebender Umstände gemäß § 42 Abs 2 erster Satz KFG trifft den „jeweiligen“ Zulassungsbesitzer. Dieser hat sich anläßlich der Zulassung eines Fahrzeuges auch davon zu überzeugen, ob die Motornummer, die im Zulassungsschein, im …

27.06.1997
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RS0111904

Behebbar ist ein Mangel dann, wenn die Mängelbehebung innerhalb absehbarer Zeit bewerkstelligt werden kann.

25.03.1999
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RS0018730

Ein behebbarer Mangel ist dann anzunehmen, wenn eine behördliche Bewilligung fehlt und diese nachgetragen werden könnte, das heißt nachträglich noch erwirkt werden könnte.

06.11.1986
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