Wissensdatenbank

RS0027069 [T4]

Gleichteiliges Mitverschulden zwischen einem an einer anhaltenden Kolonne vorbeifahrenden und dabei gegen § 17 Abs 4 StVO verstoßenden Motorradfahrer und einen durch Vorrang des Motorradfahrens gemäß § 38 Abs 4 StPO verletzenden links abbiegenden PKW-Lenker.

30.06.1994
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RS0027489

Hat der Schädiger vorsätzlich oder grob sorglos gehandelt, so fällt in der Regel ein leicht sorgfaltswidriges Verhalten des Geschädigten nicht ins Gewicht und führt nicht zu einer Schadensteilung (volltrunkener Motorradfahrer fährt auf der linken Straßenseite einen vom Gehsteig auf die …

07.12.1976
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RS0023292 [T9]

Kein Mitverschulden wegen unrichtiger Abwehrhandlung, wenn der Motorradfahrer, der annehmen konnte, der den Vorrang Verletzende werde die Fahrbahn rechtzeitig wieder freigeben, ein sowohl riskantes Ausweichmanöver als auch eine für einspurige Fahrzeuge gefährliche Notbremsung unterlässt.

11.10.1973
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RS0027022

Verschuldensteilung 1 : 2 zu Lasten des Personenkraftwagenfahrers, der ein unbeleuchtetes, betriebsunfähiges Moped anfährt, dessen Fahrer sich trotz Nichtanspringen des Motors mit dem Moped auf der Fahrbahn aufhält. Ähnliches gilt bei Verletzung des Lenkers, der sich bei der Reparatur seines …

03.04.1975
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RS0027069 [T2]

Gleichteiliges Verschulden im Falle einer Kollision zwischen einem Motorradfahrer, der eine Kreuzung – aus dem Rechtsabbiegestreifen – in gerader Richtung überfuhr, und einem entgegenkommenden PKW, der nach links abbog, ohne auf den entgegenkommenden Geradeausverkehr zu achten.

30.06.1994
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RS0073348

Kein Verschulden eines Personenkraftwagenfahrers, der im Ortsgebiet bei übersichtlicher, trockener, gerader Fahrbahn mit fünfzig km/h über eine geregelte Kreuzung fährt, auch wenn ein entgegenkommender Motorradfahrer seine Linksabbiegeabsicht nur durch Einordnen zu erkennen gibt, Anzeichen für eine Vorrangverletzung durch ihn aber …

13.11.1969
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RS0026916

Schadensteilung 4 : 1 zwischen einem Motorradfahrer, der ein gesetzliches Überholverbot mißachtet und gesetzwidrig links zu überholen versucht, um einem Lastkraftwagenlenker (Lastkraftwagenhalter), der sein Fahrzeug trotz Erkennbarkeit der durch den Überholversuch geschaffenen Gefahrenlage nicht sofort anhält.

26.02.1970
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RS0026775 [T36]

Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Vorrang wiegt schwerer als andere Verkehrswidrigkeiten. Verschuldensteilung 1 : 3 zu Lasten des den Vorrang verletzenden Kraftfahrers gegenüber einem Motorradfahrer, der um eine Sekunde verspätet reagiert.

21.01.1969
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RS0027115

Einen Motorradfahrer, der gegen den Grundsatz des Fahrens auf Sicht verstößt, trifft gegenüber einem bei Vorhandensein eines Banketts den rechten Fahrbahnrand benützenden Fußgänger drei Fünftel des Mitverschuldens.

05.09.1968
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RS0027054

Verschuldensteilung 2 : 1 zugunsten eines Motorrollerfahrers, der auf einem Güterweg unachtsam umkehrt und hiebei von einem Personenkraftwagen niedergestoßen wird, dessen Lenker ihn mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit und ohne gehörigen Sicherheitsabstand überholt.

24.10.1968
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RS0059083

Keine Haftung des Motorradfahrers der bei Dunkelheit, aber guter Straßenbeleuchtung auf einer übersichtlichen Fahrbahn mit einer Geschwindigkeit zwischen einundvierzig bis fünfzig km/h auf dem 7,8 Meter breiten Teil der Fahrbahn einer Vorrangstraße, der links von einer Straßenbahnhaltestelle und rechts vom …

03.06.1969
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RS0073670 [T13]

Eine Verpflichtung zum Fahren auf halbe Sicht besteht für einen 1,84 m breiten VW-Bus auf einer zunächst 3,4 m und zuletzt 4 m breiten Straße bei entgegenkommendem 0,8 m breiten Motorrad.

20.11.1969
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