RS0027069 [T4]
Gleichteiliges Mitverschulden zwischen einem an einer anhaltenden Kolonne vorbeifahrenden und dabei gegen § 17 Abs 4 StVO verstoßenden Motorradfahrer und einen durch Vorrang des Motorradfahrens gemäß § 38 Abs 4 StPO verletzenden links abbiegenden PKW-Lenker.