Wissensdatenbank

RS0075646

Von einem Fußgänger, aus dessen Verhalten zu entnehmen ist, dass er das Herannahen eines Kraftfahrzeuges nicht wahrgenommen hat, muss mit einer plötzlichen Fehlreaktion gerechnet werden, wenn er von der unmittelbaren Annäherung des Kraftfahrzeuges überrascht wird.

17.05.1978
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RS0073384

Ein Fußgänger darf darauf vertrauen, dass der Fahrer eines Straßenbahnzuges die Kreuzung nur dann zu überfahren beginnen werde, wenn er den Vorrang eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht verletzt.

14.03.1978
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RS0027482

Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einer Fußgeherin, die schon auf der Gegenfahrbahn angelangt plötzlich wieder umkehrt und dem Personenkraftwagenlenker, der sich zu einem Zeitpunkt, da er den Unfall nicht mehr vermeiden kann nicht reagiert, eine im Ortsgebiet unzulässige Geschwindigkeit (sechzig …

23.11.1977
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RS0074840

Setzt ein in der Fahrbahnmitte stehengebliebener Fußgänger unter dem Eindruck einer akuten Gefahrenlage (gestaffelte Annäherung zweier Motorräder, von denen eines in einem Abstand von dreißig bis fünfunddreißig Zentimeter an ihm vorbeigefahren wäre) eine nachträglich betrachtet unrichtige Abwehrmaßnahme durch einen Schritt …

23.03.1977
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RS0027742

Unfall zwischen einem zu schnell und ohne Winterreifen noch Schneeketten die schneeglatte Fahrbahn im Ortsgebiet bei Gefahrenzeichen gemäß § 50 Z 2 lit c StVO befahrenden Personenkraftwagen und Fußgänger, der die Fahrbahn in unübersichtlicher Kurve überquerte (Verschuldensquote 3 : 1).

16.02.1977
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RS0075641

Das Betreten der Fahrbahn zum Zweck des Überquerens hat an jenen Stellen (zB unmittelbar vor oder nach Kurven) zu unterbleiben, von denen aus die Fahrbahn nicht genügend übersehen werden kann.

16.02.1977
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RS0075569

Fehlt es an einem Gehweg oder befindet sich dieser in einem besonders schlechten Zustand, so darf der Fußgänger die Fahrbahn benützen.

25.11.1960
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RS0075547

Es ist zulässig, ein bis eineinhalb Meter vom Straßenrand entfernt zu gehen, wenn dies erfolgt, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer vor einem Hindernis zu warnen.

11.11.1960
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RS0075565

Bei einer Straßenbreite von nur vier Meter ist der Versuch des Vorbeifahrens mit einer Geschwindigkeit von fünfunddreißig km/h an einem auf der Fahrbahnhälfte des Motorradfahrers gehenden Straßenpassanten geeignet, eine Gefährdung herbeizuführen, zumal wenn die Straße frisch geschottert ist.

09.05.1956
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RS0075575

Kein Verstoß des Verletzten gegen obige Bestimmungen und daher kein Mitverschulden am Unfall, wenn er ein Fahrzeug auf der Fahrbahn einweist und dann an dessen Längsseite weitergeht, anstatt die Fahrbahn sofort dadurch zu verlassen, daß er sich zwischen zwei Wagen …

14.01.1953
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RS0075593

Nebeneinandergehende Fußgänger haben beim Herannahen eines Fahrzeuges auf der von ihnen benützten Fahrbahnseite sofort an den äußersten Fahrbahnrand heranzutreten, das heißt hintereinander abzufallen.

20.06.1990
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RS0027512

Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des Autofahrers, der gröblich den Grundsatz des Fahrens auf Sicht verletzte und die ihm zukommende Fahrbahnhälfte entgegen den Bestimmungen des § 7 Abs 1 und 2 StVO verließ und auf die linke Fahrbahnseite zu …

03.03.1981
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