Wissensdatenbank

RS0087613

Die schon eingetretenen und die aus demselben Schadensereignis voraussehbaren künftigen Schäden (Teil[folge]schäden) bilden verjährungsrechtlich eine Einheit. Diese Folgeschäden lösen verjährungsrechtlich keinen gesonderten Fristenlauf aus. Der drohenden Verjährung des Ersatzanspruchs für solche Folgeschäden ist mit einer Feststellungsklage innerhalb der Verjährungsfrist zu …

22.11.1995
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RS0129116

Einer sachlichen Begründung, Notwendigkeit oder Rechtfertigung bedürfen Abweichungen der Ausschreibungsbedingungen von den Leitlinien im Anwendungsbereich des § 99 Abs 2 BVergG nicht, die Grenze ist die Sittenwidrigkeit bzw der Missbrauch.

24.10.2013
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RS0021831

Ein gesetzlicher Anspruch des Unternehmers auf Herstellung und Abnahme des (Bau)werkes besteht nicht. Die Pflicht des Bestellers erschöpft sich in der Gegenleistung. Nimmt er das Werk nicht an verhindert er die Ausführung des Werkes, indem er nicht mitwirkt, so hat …

01.02.1972
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RS0018937

Die Erkennbarkeit von Mängeln hat auf den Fristenlauf bei Gewährleistung keine Auswirkung (vgl auch RS0018982).

09.01.1980
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RS0022662

Ob sich ein Werkunternehmer im Schadenersatzrecht ein Verschulden des Erzeugers zurechnen lassen muss, hängt maßgeblich davon ab, inwieweit dieser in die werkvertragliche Erfüllungshandlung eingebunden wird. Daneben kann freilich ein Verschulden auch in der Verletzung eigener Schutz- und Sorgfaltspflichten des Werkunternehmers …

08.05.1979
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RS0080622

Im Falle einer Berufshaftpflichtversicherung eines Zivilingenieurs verwies der Oberste Gerichtshof auf § 62 VersVG, wonach der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, bei Eintritt des Versicherungsfalls nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und hat dabei, soweit ihm dies …

10.01.1991
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RS0038135

Ist mit dem Vorhandensein von Erdkabeln, Rohrleitungen oder dergleichen naheliegender Weise zu rechnen, ist eine Verständigung/Erkundung bei der/den möglicherweise betroffenen Behörden/Unternehmen noch vor dem Beginn der Bauarbeiten unbedingt geboten. Das Unterlassen einer solchen Erkundigung begründet eine schuldhafte Unterlassung des verantwortlichen …

22.02.1972
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RS0010546

Kein Grundstückseigentümer ist verpflichtet, natürlichen Wasserablauf zu verändern, damit das Wasser nicht auf ein (hangabwärts gelegenes) Grundstück gelangt. Ein natürlicher Wasserablauf ist hinzunehmen.

03.12.1975
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RS0122959

ÖNORMEN sind objektiv unter Beschränkung auf den Wortlaut, das heißt unter Verzicht auf außerhalb des Textes liegende Umstände, gemäß § 914 ABGB auszulegen. Dabei ist auf den angesprochenen Adressatenkreises als Empfänger abzustellen, im Zweifel bildet die Übung des redlichen Verkehrs …

19.12.2007
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RS0021979

Ob ein Werk in gewissen Abteilungen verrichtet wird, entscheidet in erster Linie die Vereinbarung. Gibt diese hiefür keinen Anhaltspunkt, wird hierüber nach äußeren Merkmalen zu entscheiden sein, ob nämlich der Teil an sich nach der Verkehrsauffassung den Charakter einer selbständigen …

10.11.1976
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RS0021384

Das Architektenhonorar ist grundsätzlich erst nach Erbringung aller vertraglichen Leistungen zu entrichten.

30.07.1980
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RS0010697

Im Nachbarrecht können Ansprüche nicht auf Auswirkungen der natürlichen Beschaffenheit des Grundstücks (Felshängen, Bodenerhöhungen usw.) gestützt werden. Auch solche Einwirkungen setzen – mangels besonderer Rechtswidrigkeit – ein begünstigendes menschliches Handeln voraus. Nur bei relevanter Gefahrenerhöhung durch eine gefährliche Nutzungsart besteht …

27.11.1984
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