Wissensdatenbank

RS0021417

Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber, die ausschließlich auf Umstände in seiner Sphäre zurückzuführen ist, kann eine Vertragsauslegung, wonach der Auftragnehmer nach Fertigstellung des Werks grundlos keine Schlussrechnung legt und so die Endabrechnung behindert nicht übertragen werden. …

18.02.1981
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RS0021946

Eine detaillierte Rechnung liegt vor, wenn unter Berücksichtigung der Art und des Umfanges des Werkes sowie des Einblickes des „Bestellers“ dieser ausreichend über die Berechnungsunterlagen informiert wird, sodass er die Möglichkeit der Prüfung der Angemessenheit des Gesamtentgeltes besitzt. Ob diese …

29.09.1983
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RS0043348

Die Prüffähigkeit einer Rechnung im Sinne der allgemeinen Bestimmungen über die Rechnungslegung nach Pkt 4.1.2., der ÖNorm B 2110, Ausgabe vom 01.03.1973 ist keine reine Tatsachenfeststellung sondern auch eine Rechtsrüge.

01.12.1982
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RS0017592

Wo die Ermittlung des Entgeltanspruches nach der Natur des Geschäftes und den Umständen des Falles eine genaue Abrechnung der erbrachten Leistungen und aufgewendeten Kosten voraussetzt, ist die Fälligkeit des Entgeltes mit der ordnungsgemäßen Rechnungslegung verknüpft.

25.01.1994
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RS0021807

Der Generalunternehmer erbringt die versprochenen Werke im Regelfall nicht oder nicht zur Gänze im Rahmen seines eigenen Unternehmens erbringt, sondern schließt seinerseits weitere Werkverträge mit Subunternehmern ab. Die vertraglichen Verknüpfungen sind ausschlaggebend dafür, ob – gegenüber dem Bauherren – eine …

24.06.1992
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RS0022268

Die Warnpflicht besteht immer nur im Rahmen der eigenen Leistungspflicht des Unternehmers und der damit verbundenen Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten. Der bloße Umstand der fachgerechten Durchführung der Arbeiten schließt noch nicht die Verletzung der Warnpflicht aus. Diese Warnpflicht darf ebenso wie …

07.02.1983
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RS0026481

Bei Ausführung von Arbeiten durch mehrere Unternehmer an demselben Werk sind diese auch ohne Bestellung eines Generalunternehmers zur Zusammenarbeit verpflichtet.

25.11.1964
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RS0021814

Wenn der Besteller die zunächst geforderte Verbesserung des Werkes nicht zulässt oder sonst vereitelt, steht dem Unternehmer in der Regel das volle Entgelt zu, weil des Verhalten des Bestellers nicht anders zu beurteilen ist, als hätte er gar keine Verbesserung …

01.03.1989
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RS0021684

Es steht dem Werkunternehmer frei, die Verbesserung ‑ im Rahmen der Sachkunde und Vertragstreue ‑ im Einzelnen nach dem eigenen besten Wissen vorzunehmen, ohne sich hiefür vom Besteller Vorschriften machen lassen zu müssen. Die Einflussnahme des Werkbestellers entspricht allerdings jener …

01.04.1976
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RS0019630

„Entscheidend für die Beurteilung der allfälligen Verjährung eines geschuldeten Werklohns ist die Beantwortung der Frage, ob die Leistungen, für die der Werklohn verlangt wird, als einheitliche Gesamtleistung zu qualifizieren sind oder nicht. Zuletzt hat der Oberste Gerichtshof zur Verjährung des …

08.05.1962
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RS0010703

Die Sicherung der Festigkeit und Standsicherheit des Nachbargrundstücks gegen Vorkehrungen, die einen Eingriff in die natürliche bodenphysikalische Beschaffenheit bewirken, wird durch § 364b dergestalt geschützt, dass eine Ortsunüblichkeit oder das Ausmaß iSd § 364 Abs 2 ABGB nicht gesondert geprüft …

16.03.1988
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RS0010697

Im Nachbarrecht können Ansprüche nicht auf Auswirkungen der natürlichen Beschaffenheit des Grundstücks (Felshängen, Bodenerhöhungen usw.) gestützt werden. Auch solche Einwirkungen setzen – mangels besonderer Rechtswidrigkeit – ein begünstigendes menschliches Handeln voraus. Nur bei relevanter Gefahrenerhöhung durch eine gefährliche Nutzungsart besteht …

27.11.1984
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