RS0021417
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber, die ausschließlich auf Umstände in seiner Sphäre zurückzuführen ist, kann eine Vertragsauslegung, wonach der Auftragnehmer nach Fertigstellung des Werks grundlos keine Schlussrechnung legt und so die Endabrechnung behindert nicht übertragen werden. …