Wissensdatenbank

RS0022645

Bei der Konkurrenz zwischen realer und hypothetischer Verursachung handelt es sich nicht um ein Problem der Kausalität sondern um ein solches der Schadenszurechnung. Hypothetische Umstände bleiben insoweit unberücksichtigt, als sie zeitlich nicht mehr zu den für die Schadensberechnung maßgeblichen Daten …

15.12.1992
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RS0022589

Auch die Krankheitserscheinungen, die durch einen Unfall nur deshalb ausgelöst worden sind, weil die Anlage zu der Krankheit bei dem Verletzten bereits vorhanden war, sind im Rechtssinn im vollen Umfange eine Folge des Unfalls. Der ursächliche Zusammenhang der Handlung des …

19.06.1973
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RS0106534

Im Fall der überholenden Kausalität hat der Schadenersatzpflichtige nur den durch die Vorverlegung des Schadenseintrittes entstehenden Nachteil zu ersetzen. Dem Schädiger werden derartige Folgen bis zu dem Zeitpunkt zugerechnet, bis zu dem die Erkrankung auch sonst eingetreten wäre. Für die …

03.09.1996
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RS0026400

Besitzt ein Fachmann über den Standard seiner Berufsgruppe hinausgehende, also auch für einen Fachmann außergewöhnliche Kenntnisse, so muss er diese zur Schadensabwendung nur dann einsetzen, wenn ihm das nur jedermann zumutbare Anstrengungen abfordert. So darf ein Arzt, der auf Grund …

20.06.1989
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RS0048294

Bei der Prüfung des Verschuldens im Sinne des § 530 Abs 2 ZPO ist die von einem durchschnittlichen Fachmann des betreffenden Fachgebietes zu vertretende Sorgfalt (hier: Ärztin) als Maßstab heranzuziehen.

24.05.1995
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RS0022609

Überholende Kausalität = im österreichischen Schrifttum : unnötige Verursachung. Die Ursächlichkeit einer schuldhaft herbeigeführten Körperverletzung ist nur insoweit in Betracht zu ziehen, als die krankhafte Anlage, die auch ohne den Unfall in absehbarer Zeit den gleichen Schaden herbeiführen musste, durch …

20.06.1956
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RS0116865

Nach der neueren Rechtsprechung gebührt nahen Angehörigen eines Getöteten für den ihnen verursachten „Schockschaden“ mit Krankheitswert ebenfalls Schmerzengeld, weil diese „Dritten“ durch das Erleiden eines Nervenschadens in ihrem absolut geschützten Recht auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt und als unmittelbar Geschädigte anzusehen …

29.08.2002
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RS0026783

Hat die ohne Einwilligung oder ohne ausreichende Aufklärung des Patienten vorgenommene eigenmächtige Behandlung des Patienten nachteilige Folgen, haftet der Arzt, wenn der Patient sonst in die Behandlung nicht eingewilligt hätte, für diese Folgen selbst dann, wenn ihm bei der Behandlung …

07.02.1989
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RS0116866

Maßgebliches Kriterium für die Erfassung der Schadenersatzansprüche von „Angehörigen“ für Schockschäden ist, dass die Verletzungshandlung gegenüber dem „Angehörigen“ typischerweise in hohem Maß geeignet erscheint, einen Schockschaden herbeizuführen. Der Angehörigenbegriff muss solche Personen erfassen, bei denen in der Rechtsordnung eine typische …

29.08.2002
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RS0026489

Ein Sachverständiger haftet nicht für außergewöhnliche Kenntnisse und außergewöhnlichen Fleiß, wohl aber für die Kenntnisse und den Fleiß, den seine Fachgenossen gewöhnlich haben. Bei einem Arzt ist der Sorgfaltsmaßstab nicht anhand eines Universitätsprofessors, sondern anhand eines Durchschnittsarztes zu definieren, der …

01.02.1979
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RS0026892 [insb T4]

Die Hinterbliebenen müssen sich bei ihrer Anspruchserhebung ein Mitverschulden des Getöteten anrechnen lassen; hier gilt auch nicht der Satz, dass ein deliktisches Verschulden des Vaters und gesetzlichen Vertreters die Ansprüche seiner Kinder nicht zu schmälern vermag. Dies gilt auch für …

19.09.1957
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