RS0010060
Bei der Wertermittlung sind nicht nur solche Vergleichsobjekte zu berücksichtigen, die vollständig oder im Wesentlichen gleiche Eigenschaften haben. Gefordert ist vielmehr eine möglichst vollständige Erfassung aller preisbildenden Umstände der zu bewertenden Sache und die Bestimmung ihres Einflusses auf den Wert.