Wissensdatenbank

RS0010060

Bei der Wertermittlung sind nicht nur solche Vergleichsobjekte zu berücksichtigen, die vollständig oder im Wesentlichen gleiche Eigenschaften haben. Gefordert ist vielmehr eine möglichst vollständige Erfassung aller preisbildenden Umstände der zu bewertenden Sache und die Bestimmung ihres Einflusses auf den Wert.

17.02.1983
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RS0110168

Gibt es am Markt kein Autozubehör desselben Herstellers mit derselben Modellbezeichnung und demselben Alter wie bei dem mit dem PKW gestohlenen Zubehör, so sind für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ähnliche Modelle heranzuziehen. Der Neuanschaffungswert kann jedoch nicht zugesprochen werden.

24.02.1998
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RS0031865

Der Schadenersatz für ein abhanden gekommenes (gestohlenes) Fahrzeug oder Bestandteile hat sich nach dem Wiederbeschaffungswert (und nicht etwa nach dem Verkaufswert) auszurichten. Maßgeblich ist jener Betrag, um den die Sache im Verkehr angeschafft werden kann.

06.02.1980
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RS0010084

Der zu ersetzende gemeine Wert ( §§ 305 erster Halbsatz, 1223 ABGB ) ist keinesfalls nach dem subjektiven Empfinden des Beschädigten zu bestimmen.

23.09.1982
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RS0058891

Schadensteilung 4 : 1 zu Lasten eines Lastkraftwagenlenkers, der an eine unbeschrankte Eisenbahnkreuzung heranfährt, ohne sich genügend von der Annäherung eines Zuges zu überzeugen, dessen Lokführer durch sofortige Einleitung einer Schnellbremsung den Zusammenstoß hätte verhindern können.

11.05.1967
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RS0059072

Beim Unfall eines Deliktsunfähigen stellt ein Verhalten des Verunglückten, das bei einer anderen Person als schuldhaft zu bezeichnen wäre, einen für die Bahn unabwendbaren Zufall dar, hingegen ein schuldhaftes Verhalten der Aufsichtsperson des Verunglückten eine unabwendbare Handlung einer dritten Person. …

10.07.1950
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RS0026904

Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten desjenigen, der entgegen dem Verbot des § 44 Abs 3 EisbG von einem anfahrenden Zug abspringt, wenn dem Eisenbahnbetrieb die Nichtbeleuchtung einer Haltestelle und eine Sorgfaltspflichtverletzung des Schaffners vorzuwerfen sind.

23.02.1982
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RS0058013

Haftung der Eisenbahn für Schäden, der durch Funkenflug auf einem benachbarten Grundstück entsteht.

20.04.1955
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RS0022893

Das Aufspringen auf einen anfahrenden Zug durch einen Fahrgast liegt nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit. Gerade das Bestehen eines diesbezüglichen Verbotsgesetzes (§ 44 Abs 3 EisbG) und der entsprechenden Strafbestimmung (§ 54 Abs 1 EisbG) zeigt, dass der Gesetzgeber mit solchen …

18.09.1985
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RS0026881

Schadensteilung 3 : 1 zu Lasten des Fahrgastes, der auf einen anfahrenden Zug aufspringt, dessen bevorstehende Abfahrt nicht angekündigt war (Berücksichtigung, dass dem Kläger als Pensionist der Beklagten die mit dem Aufspringen auf einen fahrenden Zug verbundenen Gefahren im besonderen …

18.09.1985
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RS0058670

Der Ausfall einer Lichtblinkanlage an nicht abgeschrankter Bahnkreuzung bedingt eine Erhöhung der Betriebsgefahr auf Seiten der Bahn.

03.10.1950
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RS0027761

Die Schadensaufteilung hat bei der Schadensausgleichung im Verhältnis 4 : 1 zu Lasten des Personenkraftwagenlenkers zu erfolgen, wenn der Personenkraftlenker mit seinem Fahrzeug wegen Schneelage auf einem unbeschränkten Eisenbahnübergang stecken bleibt und dadurch die primäre Unfallsursache setzt, wogegen ein Triebwagenzug …

01.09.1966
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