Wissensdatenbank

RS0074498

Auch wenn sich um Unfallsort anwesende Personen bereits des Verletzten angenommen haben, besteht für den Kraftfahrzeuglenker, der den Unfall verursacht hat, die Verpflichtung sich davon zu überzeugen, ob die von diesen gewährte Hilfe auch zweckmäßig ist.

28.06.1979
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RS0024128

Ein Unternehmer kann auf den Schutz der Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) verzichten. Eine Klausel „ohne jede Garantie“ bedeutet beim Kauf eines Gebrauchtwagens aber keinen solchen Verzicht, sondern nur allenfalls einen Verzicht auf Gewährleistung.

13.09.1962
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RS0019632

Der im Unternehmensbereich tätig werdende angestellte Autoverkäufer gilt im Zweifel auch als ermächtigt, im Namen des Inhabers des Unternehmens einen Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug unter Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens des Käufers abzuschließen.

05.03.1980
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RS0110192

Von jedem gewerblichen Gebrauchtwagenhändler ist zu erwarten, dass er den an Reifen bekannter und – nach den Gegebenheiten des Markts – auch bedeutender Hersteller sichtbar angebrachten „offenen“ Alterscode versteht und beachtet. Als weiteres Grundwissen ist auch die Kenntnis der in …

19.05.1998
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RS0121684

Bei einem mangelhaften Gebrauchtwagen scheidet ein Austausch des Wagens im Rahmen der Gewährleistung von vornherein aus, weil es sich bei einem Gebrauchtwagen um eine Speziessache handelt. Von den primären Gewährleistungsbehelfen kommt daher von vornherein nur die Verbesserung in Betracht, sofern …

18.12.2006
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RS0110194

Unterließ der gewerbliche Gebrauchtwagenhändler die Aufklärung des Käufers über das Reifenalter, wenn eine solche Aufklärung nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich war, dann hat er gegenüber dem Käufer für den Mangel einzustehen, der darin liegt, dass die Reifen nicht dem …

19.05.1998
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RS0016189

Der Käufer eines Gebrauchtwagens will grundsätzlich ein verkehrstaugliches (verkehrstüchtiges) Fahrzeug erwerben, sodass die Verkehrstauglichkeit in der Regel eine stillschweigend vereinbarte Eigenschaft darstellt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Probefahr vereinbart wurde. Anderes würde hingegen dann gelten, wenn der Käufer erklärt, …

05.09.1973
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RS0108027

Die Klausel „wie besichtigt und probegefahren“ schließt eine Haftung für geheime Mängel nicht aus. Sie deckt nur jene Mängel ab, die durch ordnungsgemäße Untersuchung erkennbar sind.

26.06.1997
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RS0020815

Der Leasingnehmer kann grundsätzlich keine Ansprüche aus der Herstellergarantie geltend machen. Vielmehr wäre erforderlich, dass ihm die Leasinggeberin ihre Ansprüche aus der Garantie zur Geltendmachung abtritt.

27.05.1992
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RS0110191

Die Fahrbereitschaft eines Gebrauchtwagens – und damit seine Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit – gilt im Falle eines Kaufs beim gewerblichen Kraftfahrzeughändler als schlüssig zugesichert. Der Umfang der Untersuchungspflicht des Händlers bestimmt sich nach dem technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren. Maßgeblich sind …

19.05.1998
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RS0030258

Während der Zeit, in der ein beschädigtes Fahrzeug nicht benützbar ist, steht dem Geschädigten der Ersatz der weiterlaufenden Generalunkosten zu.

02.02.1978
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RS0023970

Wenn Autoreifen als „fabriksneu“ verkauft werden, in Wahrheit aber jahrelang gelagert wurden, dann kann der Käufer den Vertrag wegen Gewährleistung anfechten.

07.01.1954
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