RS0018518
Wird eine bestimmte Eigenschaft eines Kraftfahrzeuges zugesagt, dann ist bei Fehlen dieser zugesicherten Eigenschaft das Fahrzeug als mangelhaft anzusehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn zugesagt wird, der Motor sei in einem gebrauchsfähigen Zustand, oder wenn Unfallfreiheit des Fahrzeugs zugesagt …