RS0026912
Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten eines Personenkraftwagenlenkers der bei äußerst ungünstigen Sichtverhältnissen mit weit überhöhter Geschwindigkeit einen Motorradfahrer, der sein Motorrad infolge Defektes unbeleuchtet in einem Abstand von 0,50 Meter zum rechten Fahrbahnrand schiebt, niederstößt.