Wissensdatenbank

RS0059083

Keine Haftung des Motorradfahrers der bei Dunkelheit, aber guter Straßenbeleuchtung auf einer übersichtlichen Fahrbahn mit einer Geschwindigkeit zwischen einundvierzig bis fünfzig km/h auf dem 7,8 Meter breiten Teil der Fahrbahn einer Vorrangstraße, der links von einer Straßenbahnhaltestelle und rechts vom …

03.06.1969
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RS0026775 [T36]

Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Vorrang wiegt schwerer als andere Verkehrswidrigkeiten. Verschuldensteilung 1 : 3 zu Lasten des den Vorrang verletzenden Kraftfahrers gegenüber einem Motorradfahrer, der um eine Sekunde verspätet reagiert.

21.01.1969
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RS0027054

Verschuldensteilung 2 : 1 zugunsten eines Motorrollerfahrers, der auf einem Güterweg unachtsam umkehrt und hiebei von einem Personenkraftwagen niedergestoßen wird, dessen Lenker ihn mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit und ohne gehörigen Sicherheitsabstand überholt.

24.10.1968
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RS0027115

Einen Motorradfahrer, der gegen den Grundsatz des Fahrens auf Sicht verstößt, trifft gegenüber einem bei Vorhandensein eines Banketts den rechten Fahrbahnrand benützenden Fußgänger drei Fünftel des Mitverschuldens.

05.09.1968
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RS0074812 [T2]

Verschuldensteilung 1 : 2 zu Gunsten eines Motorradlenkers (gegen den Fachverband der Versicherungsunternehmen), der obwohl eine Ölspur in einer Lawinengalerie für ihn erkennbar war, ihr nicht ausgewichen ist beziehungsweise seine Fahrgeschwindigkeit nicht herabgesetzt hat.

06.06.1968
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RS0026938

Motorrad und Lastkraftwagen fahren mit überhöhter Geschwindigkeit in eine unübersichtliche Kurve, ohne Signal zu geben, der Motorradfahrer fährt nicht bremsbereit (Füße nicht auf den Rastern) und unterläßt es, eine wirksame Bremshandlung vorzunehmen, wodurch er den Unfall leicht hätte verhindern können. …

02.02.1967
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RS0073368

Ein Radfahrer, der sein Fahrrad über einen Teil des Zebrastreifens schiebt, dann aber auf das Fahrrad steigt, um den restlichen Teil des Fußgängerüberganges fahrend zurücklegen, ist jedenfalls ab dem Besteigen des Fahrrades als Radfahrer und nicht als Fußgänger anzusehen. Einem …

14.05.1974
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RS0073765

Kein zulässiges „Überholen“, sondern unzulässiges „Nebeneinanderfahren“, wenn ein Radfahrer einen anderen zwar in Überholabsicht einholt, dann aber zirka fünfzig Meter neben ihm fährt und erst dann schneller wird.

07.09.1972
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RS0027221

Mitverschulden 1:1 eines verunglückten Radfahrers, der eine Fahrbahn trotz des bestehenden Verbotes, dortselbst mit dem Fahrrad zu fahren, benützt hat.

10.01.1963
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RS0075444

Die Bestimmung, wonach einspurige Fahrräder, soweit Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind und zur Aufnahme des Radfahrverkehrs ausreichen, nur diese Wege zu befahren haben, setzt selbstverständlich voraus, dass sich diese Wege und Streifen in einem Zustand befinden, der eine gefahrlose Benützung …

29.04.1959
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RS0073744

Wenn ein Radfahrer sein Fahrrad auf der falschen Straßenseite schiebt und plötzlich vor einem entgegenkommenden Auto auf die andere Straßenseite hinüberwechselt, trifft den Autofahrer bzw Halter keine Haftung.

26.02.1958
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RS0075439

Einem Radfahrer ist in der Regel nicht zuzumuten, plötzliches Bremsen durch senkrechtes Hochalten eines Armes anzuzeigen.

19.11.1957
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