Wissensdatenbank

RS0019043

Der Entlehner haftet dem Verleiher für den verschuldeten Verlust der geliehenen Sache. Um haftungsfrei zu werden, muss er beweisen, dass er schuldlos ist. Den Entlehner trifft nur dann kein Verschulden, wenn er die im Einzelfall zur Vermeidung der Verletzung gebotenen …

01.12.1975
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RS0019081

Werden Kunstgegenstände dem Veranstalter einer Ausstellung unentgeltlich für die Zeit der Ausstellung zur Verfügung gestellt, kommt ein Leihvertrag zustande (siehe §§ 971 ff ABGB).

24.01.1983
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RS0019188

Wird ein entlehnter Gegenstand beschädigt, trifft den Entlehner (zB eine Galerie) die Beweislast, dass die Beschädigung ohne sein oder das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen eintrat. Nur wenn auch die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen die Beschädigung nicht verhindern konnten, wird der Entlehner nicht haftbar. …

30.11.1966
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RS0020814

Der Entlehner einer Sache (zB eine Galerie) haftet für das Verschulden derjeniger Personen, denen er sich bei der Verwahrung, Beauftragung und beim Transport der Sache bedient (zB Spediteur).

22.02.1921
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RS0022546

Nach der Theorie von der adäquaten Kausalität ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Schädigers und dem eingetretenen Schaden nicht nur dann anzunehmen, wenn das Verhalten den eingetretenen Schaden unmittelbar verursacht hat; ein adäquater Kausalzusammenhang liegt vielmehr auch dann …

30.11.1955
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RS0022686

Grundsätzlich trifft den Geschädigten die Beweislast für den Kausalzusammenhang.. Die in § 1298 normierte Beweislastumkehrung betrifft nur den Verschuldensbereich. Der Geschädigte hat daher zunächst die Pflichtverletzung und dann den dadurch verursachten Schaden zu beweisen.

16.12.1975
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RS0022705

Eine Schadenersatzhaftung des Sachverständigen kann auch dann bestehen, wenn er eine Verpflichtung übernimmt, obwohl er wissen mußte, daß er zur Erfüllung nicht in der Lage sein wird (sogenanntes Übernahmeverschulden). Beispiel: Der Sachverständige übernimmt einen Gutachtensauftrag außerhalb seines eigenen Zuständigkeitsbereichs, obwohl …

01.12.1982
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RS0022715

Im Rahmen des Schadenersatzes ist grundsätzlich der gemeine Wert der Sache zum Zeitpunkt der Beschädigung zu ersetzen (Vgl auch OGH in 1 Ob 50/87). Intention dahinter ist, dass der Geschädigte die Sache ersetzen können soll. Von diesem Grundsatz wird freilich …

24.02.1971
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RS0022720

Wer sich wissentlich oder fahrlässig an eine in der Regel von einem Fachmann durchzuführende, bei nicht fachgemäßer Ausführung erkennbar mit Gefahren verbundene Arbeit heranmacht, ohne die erforderlichen Fachkenntnisse zu besitzen, handelt schuldhaft.

23.03.1976
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RS0009909

Für die Unterscheidung zwischen rechtlich selbständigen und unselbständigen Bestandteilen einer Sache ist die wirtschaftliche Möglichkeit der Absonderung und Wiederherstellung einer selbständigen Sache entscheidend. Auch eine erdfeste, mauerfeste, nietfeste und nagelfeste Verbindung hat noch nicht die Schaffung eines unselbständigen Bestandteiles zur …

12.02.1958
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RS0009914

Unselbständige Bestandteile, die nicht ohne Verletzung ( Änderung ) der Substanz abgesondert werden können, teilen sachenrechtlich notwendig das Schicksal der Hauptsache, während selbständige Bestandteile sonderrechtsfähig bleiben.

26.03.1992
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RS0010061

Kunstwerke besitzen einen Marktwert. Ihre Veräußerung kann daher wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis, § 934 ABGB) angefochten werden.

15.11.1961
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