RS0021684
Es steht dem Werkunternehmer frei, die Verbesserung ‑ im Rahmen der Sachkunde und Vertragstreue ‑ im Einzelnen nach dem eigenen besten Wissen vorzunehmen, ohne sich hiefür vom Besteller Vorschriften machen lassen zu müssen. Die Einflussnahme des Werkbestellers entspricht allerdings jener …