Wissensdatenbank

RS0123049

Als Kriterien für Trainingsfahrten sind insbesondere jene Verhältnisse (wie Ausrüstung oder gefahrene Geschwindigkeit) maßgeblich, die mit jenen bei einer radsportlichen Veranstaltung vergleichbar sind. Ob es sich bei den Teilnehmern um Mitglieder einer Radsportvereinigung oder aber um in ihrer Freizeit trainierende …

17.12.2007
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RS0073765

Kein zulässiges „Überholen“, sondern unzulässiges „Nebeneinanderfahren“, wenn ein Radfahrer einen anderen zwar in Überholabsicht einholt, dann aber zirka fünfzig Meter neben ihm fährt und erst dann schneller wird.

07.09.1972
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RS0073368

Ein Radfahrer, der sein Fahrrad über einen Teil des Zebrastreifens schiebt, dann aber auf das Fahrrad steigt, um den restlichen Teil des Fußgängerüberganges fahrend zurücklegen, ist jedenfalls ab dem Besteigen des Fahrrades als Radfahrer und nicht als Fußgänger anzusehen. Einem …

14.05.1974
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RS0075448

Übersetzt ein Radfahrer von einem Radweg kommend geradeausfahrend die Fahrbahn einer Kreuzung um nach der Kreuzung auf dem Radweg weiterzufahren, so handelt es sich um eine „Einordnung in den fließenden Verkehr“ und gelten auch in diesem Fall die Bestimmungen über …

26.02.1985
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RS0027736

Wenn durch eine unzulässige Personenbeförderung die Lenkbarkeit und Stabilität des Fahrrades beeinflusst wird und es daher zu vom Fahrradlenker nicht gewollten und nicht beherrschbaren Richtungsänderungen seines Fahrzeuges kommt, dann obliegt die Entkräftung des prima – facie – Beweises, dass diese …

12.04.1988
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RS0075443

Das einem am rechten Straßenrand fahrenden Radfahrer überholende schnellere Fahrzeug braucht ein Zeichen seiner Bereitwilligkeit nicht abwarten.

09.05.1956
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RS0027221

Mitverschulden 1:1 eines verunglückten Radfahrers, der eine Fahrbahn trotz des bestehenden Verbotes, dortselbst mit dem Fahrrad zu fahren, benützt hat.

10.01.1963
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RS0075444

Die Bestimmung, wonach einspurige Fahrräder, soweit Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind und zur Aufnahme des Radfahrverkehrs ausreichen, nur diese Wege zu befahren haben, setzt selbstverständlich voraus, dass sich diese Wege und Streifen in einem Zustand befinden, der eine gefahrlose Benützung …

29.04.1959
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RS0075439

Einem Radfahrer ist in der Regel nicht zuzumuten, plötzliches Bremsen durch senkrechtes Hochalten eines Armes anzuzeigen.

19.11.1957
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RS0111361

Die Verwendung eines Fahrrades fällt grundsätzlich nicht unter den Begriff des „Spielens“, weshalb es Kindern unter zehn Jahren auch auf sogenannten „Spielstraßen“ (vergleiche § 88 Abs 1 StVO) und Wohnstraßen verboten ist, ohne Aufsicht mit einem Fahrrad zu fahren.

17.12.1998
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RS0073744

Wenn ein Radfahrer sein Fahrrad auf der falschen Straßenseite schiebt und plötzlich vor einem entgegenkommenden Auto auf die andere Straßenseite hinüberwechselt, trifft den Autofahrer bzw Halter keine Haftung.

26.02.1958
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RS0073660

Es besteht keine Vorschrift, wonach der Radfahrer, ob er nun fährt, sein Fahrrad schiebt oder anhält, das vorhandene Straßenbankett benützen muss.

12.10.1967
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