RS0111903
Weist ein fabriksneuer Wagen einen – wenn auch behebbaren – Mangel auf, der die Erlangung der Begutachtungsplakette im Sinn des § 57a KFG verhindert, liegt ein wesentlicher Mangel vor.
Weist ein fabriksneuer Wagen einen – wenn auch behebbaren – Mangel auf, der die Erlangung der Begutachtungsplakette im Sinn des § 57a KFG verhindert, liegt ein wesentlicher Mangel vor.
Durch die (wiederkehrende) Begutachtung nach § 57a KFG sollen ganz allgemein Schäden verhindert werden, die sich aus einer allenfalls fehlenden Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kraftfahrzeugs ergeben. Sie dient dem staatlichen Recht auf Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen. Schutzzweck …
Die Pflicht zur wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG kann vom Zulassungsbesitzer nicht auf andere Personen übertragen werden. Er bleibt stets gegenüber der Behörde verantwortlich.
Das Gutachten nach § 57a Abs 2 KFG ist durch das geeignete Personal selbst, wenn auch allenfalls unter Mitwirkung anderer im Betrieb beschäftigter Personen, zu erstellen. Damit – im Zusammenhang mit den Vorschriften über die erforderlichen Einrichtungen – ist die …
Ein Gewerbetreibender ist iSd § 57a Abs 2 KFG 1967 dann vertrauenswürdig, wenn ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die Kraftfahrbehörden könnten sich darauf verlassen, dass er die ihm übertragenen Aufgaben, nämlich die Vornahme von wiederkehrenden Begutachtungen, entsprechend dem Schutzzweck …
Wird eine wiederkehrende Begutachtung erst am letzten Tag der Frist nach § 57a Abs 3 KFG vorgenommen und stellt sich dabei heraus, dass das vorgeführte Fahrzeug den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht entspricht und die Begutachtungsplakette daher nicht angebracht …
Im Zusammenhang mit wiederkehrenden Begutachtungen nach § 57a KFG verlangt die Regelung des § 4 Abs 2 PBStV 1998 eine Zuordnung zwischen „Messschrieb“ und „Prüfgutachten“: Erforderlich ist also eine (allenfalls in elektronischer Form erfolgende) Aufbewahrung derart, dass die ausgedruckten Messergebnisse …
Werden von einem zur Vornahme von wiederkehrenden Begutachtungen nach § 57a KFG ermächtigten Gewerbetreibenden innerhalb relativ kurzer Zeit nicht bloß ein einziges, sondern eine ganze Reihe unrichtiger Gutachten erstellt, dann kann von einem „einmaligen Fehlverhalten“ keine Rede sein. Angesichts dieses …
Unter besonderen Umständen kann bereits die Erstellung eines unrichtigen Gutachtens dazu führen, die Vertrauenswürdigkeit des betreffenden Gewerbetreibenden zur Vornahme von wiederkehrenden Begutachtungen nach § 57a KFG zu erschüttern. Dies kann jedoch nur dann der Fall sein, wenn der Gewerbetreibende den …
Für die Geltung des KSchG wird nur darauf abgestellt, dass einerseits ein Unternehmer, andererseits ein Verbraucher beteiligt sind. Auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten im Einzelfall kommt es nicht an. Damit spielt auch ein Ungleichgewicht der Vertragsteile hinsichtlich ihres …
Geschäfte, die ein Unternehmer abschließt, gelten im Zweifel als zum Betrieb seines Unternehmens gehörig. Ist eine Zuordnung bspw eines Fahrzeugkaufs zum Unternehmen des Käufers nicht eindeutig herstellbar oder liegt ein Geschäft sowohl im privaten als auch im Unternehmensinteresse, kommt § …
Ein Landwirt ist bei betriebsbezogenen Rechtsgeschäften (bspw Kauf eines Fahrzeugs für seinen Betrieb) nicht Verbraucher im Sinne des KSchG, sondern Unternehmer. Ein zwischen zwei Unternehmern abgeschlossenes Rechtsgeschäft bleibt vom Anwendungsbereich des KSchG auch dann ausgeschlossen, wenn ein Vertragsteil in der …