RS0030656
Die Vornahme von Schweißarbeiten nahe der Holzwand einer Garage, in der ohne Genehmigung wertvolle Lastkraftwagen abgestellt sind, stellt grobe Fahrlässigkeit dar.
Die Vornahme von Schweißarbeiten nahe der Holzwand einer Garage, in der ohne Genehmigung wertvolle Lastkraftwagen abgestellt sind, stellt grobe Fahrlässigkeit dar.
Ein deutlich wahrnehmbares, mit jedem Kupplungsvorgang verbundenes Schleifgeräusch, das mit höherer Motordrehzahl immer lauter wird und bei Neufahrzeugen unüblich ist, ist ein wesentlicher Mangel, der bei Unbehebbarkeit zur Wandlung (Rückabwicklung des Kaufvertrags) berechtigt.
Die wahrheitsgemäße und vollständige Aufklärung über bekannte Vorschäden gehört insbesondere dann, wenn sich der Käufer hienach ausdrücklich erkundigt, zu den Sorgfaltspflichten des Verkäufers. Auf ein Verschulden des Verkäufers kommt es für die Berechtigung der Irrtumsanfechtung nicht an.
Beim Gebrauchtwagenkauf müssen Mängel innerhalb eines gewissen Rahmens hingenommen werden, insbesondere die dem Alter und den gefahrenen Kilometern entsprechenden Verschleißmängel und Abnützungsmängel. Welche Mängel in diesem Rahmen hingenommen werden müssen, ist hiebei stets eine Frage des Einzelfalls, bei der das …
Die Teilnehmer an einer motorsportlichen Veranstaltung auf einer für den übrigen Verkehr gesperrten Straße sind zwar nicht zur Einhaltung der in der Straßenverkehrsordnung einzelnen normierten Verkehrsregeln verpflichtet, es muss von ihnen aber die erforderliche Beherrschung ihrer Tätigkeit unter Anwendung des …
Derjenige, der sich an das Steuer eines Kraftfahrzeuges setzt, gibt zu erkennen, daß er sich dessen unfallfreie Bedienung und Lenkung zutraut, gleichgültig, ob dies unter den Bedingungen des Straßenverkehrs oder anderen, etwa rennsportlichen Bedingungen, geschieht.
Die Zusage eines bestimmten Baujahres betrifft eine wesentliche Eigenschaft. Für den Bereich des Gewährleistungsrechtes ist darüber hinaus im Zweifel immer ein Mangel gegeben, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Gleiches gilt für die Zahl der Vorbesitzer.
Der Irrtum über das Baujahr eines Gebrauchtwagens ist ein wesentlicher, der zur Vertragsaufhebung berechtigen kann. Gleiches gilt für einen Irrtum über den Zustand des Motors und über Vorschäden, die für die Sicherheit relevant sind.
Der Vertrag über die Durchführung motorsportlicher Veranstaltungen ist ein Werkvertrag.
Nach § 273 Abs 1 und 2 ZPO kann das Gericht nach freier Überzeugung entscheiden, wenn der Grund eines Anspruchs feststeht, die Ermittlung der Höhe jedoch nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist und der begehrte Betrag 1 000 Euro nicht …
Der Geschädigte muss die zur Schadensminderung erforderlichen, ihm zumutbaren Maßnahmen von sich aus treffen. Was dem Geschädigten hiebei zugemutet werden kann, bestimmt sich nach den Interessen beider Teile im Einzelfall und nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs. Er muss die …
Die Frage, ob der Geschädigte dafür einen Ausgleich zu leisten hat, dass an Stelle beschädigter oder vernichteter Teile neue Ersatzteile eingebaut wurden, ist nach den Regeln der Vorteilsausgleichung zu beantworten. Danach ist ein Vorteil, den der Geschädigte ohne die Beschädigung nicht erlangt …