RS0073494
Die Tatsache, dass die Sicht auf den Gegenverkehr günstiger ist, wenn der Fahrer sich in einer unübersichtlichen Rechtskurve links hält, entbindet ihn nicht von der Verpflichtung, ganz auf der rechten Straßenseite zu fahren.
Die Tatsache, dass die Sicht auf den Gegenverkehr günstiger ist, wenn der Fahrer sich in einer unübersichtlichen Rechtskurve links hält, entbindet ihn nicht von der Verpflichtung, ganz auf der rechten Straßenseite zu fahren.
Personenkraftwagen fährt trotz Gegenverkehr an einem in einer unübersichtlichen Kurve auf seiner Straßenseite abgestellten Personenkraftwagen vorbei. Ein Tankwagenzug, der nicht ganz rechts fahren kann, fährt mit überhöhter Geschwindigkeit (fünfundfünfzig bis sechzig km/h) in diese Kurve. Verschuldensteilung und Schadensteilung 1 : …
Die Verletzung des Vorranges (Linksabbiegen mit Lastkraftwagen trotz Gegenverkehr) wiegt so schwer, dass demgegenüber das zur Vermeidung eines Frontalzusammenstoßes im letzten Augenblick vorgenommene Linksausweichmanöver des bevorrangten Personenkraftwagenlenkers, gemäß § 11 EKHG außer Betracht bleiben muss.
Kein Mitverschulden des LKW – Lenkers, wenn der aus der Gegenrichtung nahende LKW – Fahrer wegen eines auf seiner Fahrbahnhälfte abgestellten Personenkraftwagen sein Fahrzeug zuerst nach rechts zieht und die Geschwindigkeit so vermindert, als würde er anhalten, schließlich aber doch …
Auch nach gewissenhafter Überzeugung, ob der Gegenverkehr ein Linksabbiegen zulässt, muss der Linksabbieger nicht nur die Straße, in der er einbiegen will, sondern auch die Gegenfahrbahn, die er überquert, weiterhin beobachten.
Wenn sich eine 5,50 Meter breite Straße schon nach 16 Meter auf nur 2,80 Meter verengte, und zwar ausschließlich durch Hereinrücken des rechten Fahrbahnrandes, und kein Gegenverkehr vorhanden ist, ist es zulässig, den Abstand zum rechten Fahrbahnrand so zu wählen, …
Kommt es bei einer Sonderkonstellation, in der die Umkehrschleife einer Straßenbahn zumindest teilweise innerhalb eines Baustellenbereichs verläuft, zu wechselseitigen Behinderungen, so ist gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich, die sich nach den gerade vorherrschenden Verhältnissen richten muss.
Von einer Straßenbahn geht eine erhöhte Betriebsgefahr aus. Eine Straßenbahnfahrerin, die bereits seit zwei Monaten eine Strecke befuhr, wurde dabei vorgehalten, ihr müssten die Gefahren einer weiträumigen Kreuzung bekannt sein. Daher müsste sie auch wissen, dass bei Einfahrt in die …
Es kommt nicht darauf an, ob ein Lenker mit seinem Kraftfahrzeug die Gleise innerhalb des Bremsweges der Straßenbahn überquert, sondern darauf, ob er dies nach der für ihn gegebenen und überblickbaren Verkehrssituation tun kann, ohne das herankommende Schienenfahrzeug in seiner …
Bei Einbahnregelung darf das Gleis der in der Gegenrichtung verkehrenden Straßenbahn von anderen Verkehrsteilnehmern nicht befahren werden, sondern nur das in der Richtung der Einbahn gelegene Gleis.
Alleinverschulden des Fahrers eines ursprünglich angehaltenen Straßenbahnzuges, der sodann beim Rechtseinbiegen das Ausscheren des Beiwagens nicht bedenkt und dadurch einen entgegenkommenden, geradeaus fahrenden Tankwagenzug streift.
Die bei Grünlicht in die Kreuzung einfahrenden Verkehrsteilnehmer haben den Fahrzeugen des Querverkehrs, die auf der Kreuzung vom Phasenwechsel überrascht worden sind und die Kreuzung nicht mehr rechtzeitig verlassen konnten, die Räumung der Kreuzung zu ermöglichen. Dies gilt uneingeschränkt auch …