Wissensdatenbank

RS0019850

Der Benützer hat bei Rückstellung der Sache gemäß § 1041 ABGB ein dem verschafften Nutzen angemessenes Benützungsentgelt zu leisten, wobei es in erster Linie nicht etwa auf die Nachteile oder den Schaden des Verkäufers, sondern auf den Nutzen des Benützers, …

28.06.1972
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RS0019907

Benützungsentgelt gebührt dem Eigentümer auch dann, wenn er die Sache selbst gar nicht hätte gebrauchen können oder wollen, wenn ihm also infolge des Gebrauchs der Sache durch einen anderen kein Schaden (zB Verdienstentgang) entstanden ist.

29.04.1975
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RS0019887

Der Anspruch auf Benützungsentgelt ist kein Schadenersatzanspruch. Allerdings kann neben dem Benützungsentgelt auch Schadenersatz begehrt werden. Dies gilt aber nicht für den Schaden in Form der bloßen Wertminderung, weil diese bereits durch das Benützungsentgelt ausgeglichen ist.

29.04.1975
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RS0018527

Zu vergüten ist bei Rückabwicklung eines Vertrags auch der Vorteil, der in der Verwendung der geleisteten Sache selbst liegt. Dafür ist ein angemessenes Benützungsentgelt zu zahlen. Die Bemessung des Benützungsentgelts kann nach herrschender Rechtsprechung gemäß § 273 ZPO erfolgen.

25.09.1991
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RS0018515

Derjenige, der eine Sache zurückzugeben hat, hat für ihre Benützung eine angemessene Vergütung zu leisten. Dabei kommt es auf die Redlichkeit oder Unredlichkeit des einen oder anderen Vertragspartners nicht an.

25.09.1991
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RS0024076

Die Übernahme bzw Ingebrauchnahme eines mangelhaften Werkes bedeutet noch keinen Verzicht auf die Gewährleistung.

18.03.1969
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RS0018248

Der Käufer kann die Übernahme einer mangelhaften Sache jedenfalls verweigern.

26.06.1969
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RS0018480

Sach- und Rechtsmängel werden gleich behandelt und ziehen die gleichen rechtlichen Folgen nach sich. Es gelten auch die gleichen Behauptungs- und Beweislastregeln.

27.08.1980
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RS0018498

Gewährleistungsansprüche können nur wegen Mängel erhoben werden, die im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (Ablieferung der Sache) – zumindest latent – schon vorhanden waren. Diese Bedingung ist zB erfüllt, wenn ein lockerer Befestigungsbolzen im Motorraum durch „Weiterfressen“ zu einem massiven Motorschaden und …

15.07.1981
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RS0107682

Die Zusage einer Eigenschaft oder Gebrauchsmöglichkeit kann auch schlüssig erfolgen. In manchen Fällen wird ein auffallend niedriger Kaufpreis aber ein Indiz dafür sein, dass bestimmte negative Eigenschaften des Kaufgegenstandes nach der Vorstellung der Parteien keinen Mangel darstellen sollten und somit …

11.02.1997
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RS0018557

Eine in den Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen aufgenommene Vereinbarung „ohne Garantie und ohne Gewährleistung“ ist, falls sie von in der Autobranche versierten Kaufleuten gebraucht wurde, nicht schlechthin als den guten Sitten widersprechend anzusehen. Doch haftet der Verkäufer auch bei einem …

22.09.1971
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RS0023970

Wenn Autoreifen als „fabriksneu“ verkauft werden, in Wahrheit aber jahrelang gelagert wurden, dann kann der Käufer den Vertrag wegen Gewährleistung anfechten.

07.01.1954
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